Title: Das ändert sich 2024 mit der neuen Batterieverordnung
Published: 9. Januar 2024
Last modified: 11. Dezember 2024

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# Das ändert sich 2024 mit der neuen Batterieverordnung

 Veröffentlicht am 9. Januar 202411. Dezember 2024

Für mehr Nachhaltigkeit in der EU und zur **Förderung der Kreislaufwirtschaft** 
hat das Europäische Parlament für 2024 neue **Vorschriften für nachhaltige, ethische
Batterien **erlassen. Nicht nur Firmen, die im Sektor **E-Mobilität** tätig sind,
sollten sich mit den wichtigsten Neuerungen befassen, um Bußgelder und sonstige 
Strafen zu vermeiden. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen vor.

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.logbatt.de/2024/batterieverordnung/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze-batteriverordnung)
 2. [Was ist die Batterieverordnung?](https://www.logbatt.de/2024/batterieverordnung/?output_format=md#was-ist-die-batterieverordnung)
 3. [Für wen ist sie Pflicht?](https://www.logbatt.de/2024/batterieverordnung/?output_format=md#pflicht-batterieverordnung)
 4. [Was beinhaltet die Verordnung?](https://www.logbatt.de/2024/batterieverordnung/?output_format=md#inhalt-batterieverordnung)
 5. [Fazit](https://www.logbatt.de/2024/batterieverordnung/?output_format=md#fazit-batterieverordnung)

![Neue Batterieverordnung 2024 - Batterie in Einklang mit der Umwelt](https://www.
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fuer-die-entwicklung-von.jpg)

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## Das Wichtigste in Kürze

 * Die Verordnung zielt auf eine Steigerung der Sammelquoten ab und erweitert die
   Kennzeichnungsfristen für Batterien.
 * Die vereinfachte Austauschbarkeit spricht neben E-Fahrzeugen vor allem Hersteller
   und Herstellerinnen von Smartphones und Tablets an.
 * Je nach Kapazität wird ein digitaler Batteriepass als Nachweis über den digitalen
   Fußabdruck nötig.

## Was ist die Batterieverordnung?

Die Batterieverordnung umfasst alle **Bestimmungen des europäischen Gesetzgebers**,
in welcher Form Batterien im europäischen Raum zum **Einsatz** kommen dürfen. Die
Verordnung umfasst Aspekte von der Zusammensetzung über **Mindestwerte bei der Ladekapazität**
bis zur Entnehmbarkeit und Entsorgung.

## Für wen ist sie Pflicht?

Die Batterieverordnung ist von allen Unternehmen verpflichtend zu erfüllen, die **
Batterien als Waren vertreiben oder nutzen**. Hier sind primär **Hersteller** und
Herstellerinnen sowie **Händler** und Händlerinnen gefordert, die Batterien zukünftig
nach den gesetzlichen Vorgaben fertigen bzw. in Ihren Produkten verbauen müssen.
Das Spektrum reicht von großen Batterien für **E-Fahrzeuge** bis zur kompakten Batterie
in **Haushaltsgeräten**.

## Was beinhaltet die Verordnung?

Die neue Batterieverordnung umfasst **zahlreiche Neuerungen**. Die fünf wichtigsten
stellen wir Ihnen vor:

 1. **Erweiterte Kennzeichnungspflichten:** Spätestens bis 2026 müssen Hersteller und
    Herstellerinnen umfassende Hinweise auf ihren Batterien wie „getrennte Sammlung“
    oder „nicht wiederaufladbar“ anbringen. Allgemeine Angaben über ein Batterie-Etikett
    werden ab 2026 verpflichtend, ebenso wie ein QR-Code zum Aufruf weiterführender
    Informationen.
 2. **Erhöhung der Sammelquoten:** Bislang wurde eine Sammelquote für Altbatterien 
    von 45 % angestrebt. Der Wert wird in einzelnen Bereichen durch die neue Verordnung
    erhöht. So sollen bis Ende 2027 63 % bei Gerätebatterien oder 51 % bei LMT-Batterien
    bis 2028 erreicht werden.
 3. **Due Diligence Policy:** Unternehmen sollen zukünftig Maßnahmen erarbeiten und
    dokumentieren, wie sie der allgemeinen Sorgfaltspflicht im Umgang mit Batterien
    nachkommen. Detaillierte Vorgaben gibt es nicht, Unternehmen sollten sich an den
    Standards des Qualitätsmanagements orientieren. KMUs müssen dieser Pflicht nicht
    nachkommen.
 4. **Einfache Austauschbarkeit:** Ab 2026 gelten verschärfte Vorgaben für die Entnehmbarkeit
    von Batterien. Die Regelung umfasst auch LMT-Batterien, wobei es ausreicht, dass
    ein Fachbetrieb die Batterien austauschen und entnehmen kann. Hersteller und Herstellerinnen
    von Smartphones können beim fest eingebauten Akku verbleiben, sofern dieser Kapazitätsvorgaben
    nach einer bestimmten Anzahl von Ladezyklen erfüllt.
 5. **Einführung des digitalen Batteriepasses:** Liegt die Kapazität einer Batterie
    über 2 kW, ist zukünftig für LMV- und EV-Batterien, also Batterien für Elektrofahrzeuge,
    ein digitaler Batteriepass verpflichtend. Dieser muss umfangreiche Informationen
    zur Batterie umfassen, wozu beispielsweise der CO2-Fußabdruck gehört.

## Fazit

Jedes Unternehmen, das Batterien für seine Produkte nutzt, sollte zur **korrekten
Umsetzung der Verordnung** auf eine fachkundige Unterstützung** **vertrauen. Insbesondere
im Bereich der **E-Auto-Batterien** werden sich die Änderungen für betroffene Firmen
bemerkbar machen. Als **Fachbetrieb für Batterielogistik** helfen wir Ihnen bei 
Themen wie dem [Recycling der E-Auto-Batterie](https://www.logbatt.de/e-auto-batterie-recycling/?output_format=md)
gerne und kompetent weiter.

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