Title: Welche Kennzeichnung wird für den sicheren Transport von Batterien benötigt?
Published: 12. April 2024
Last modified: 19. März 2026

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# Welche Kennzeichnung wird für den sicheren Transport von Batterien benötigt?

 Veröffentlicht am 12. April 202419. März 2026

Die Gefahren beim [Transport von Lithiumbatterien](https://www.logbatt.de/transportkisten/?output_format=md)
sind vielfältig. Ebenso vielfältig sind die vorgeschriebenen Kennzeichnungen. **
ADR-Gefahrenzeichen** spielen eine wichtige Rolle zur Gewährleistung der Sicherheit
im Verkehr. Im Havariefall geben die korrekten Kennzeichnungen den Einsatzkräften
wichtige Hinweise. 

## Inhaltsverzeichnis

 1. [Das Wichtigste in Kürze](https://www.logbatt.de/2024/kennzeichnung-fuer-den-sicheren-transport-von-batterien/?output_format=md#das-wichtigste-in-kuerze)
 2. [Gefahrenklassen und -symbole](https://www.logbatt.de/2024/kennzeichnung-fuer-den-sicheren-transport-von-batterien/?output_format=md#gefahrenklassen-und-symbole)
 3. [Beschriftung und Kennzeichnung auf der Verpackung](https://www.logbatt.de/2024/kennzeichnung-fuer-den-sicheren-transport-von-batterien/?output_format=md#beschriftung-und-kennzeichnung-auf-der-verpackung)
 4. [Spezifische Kennzeichnungen für Batterietypen](https://www.logbatt.de/2024/kennzeichnung-fuer-den-sicheren-transport-von-batterien/?output_format=md#spezifische-kennzeichnungen-fuer-batterietypen)
 5. [Innerbetriebliche Kennzeichnung](https://www.logbatt.de/2024/kennzeichnung-fuer-den-sicheren-transport-von-batterien/?output_format=md#innerbetriebliche-kennzeichnung)
 6. [Dokumentation und Transportpapiere](https://www.logbatt.de/2024/kennzeichnung-fuer-den-sicheren-transport-von-batterien/?output_format=md#dokumentation-und-transportpapiere)

![Kennzeichnung für den sicheren Transport von Batterien ](https://www.logbatt.de/
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## Das Wichtigste in Kürze

 * Lithium-Ionen-Batterien werden im ADR dem Gefahrgut der Klasse 9 zugeordnet.
 * Die Kennzeichnung gefährlicher Güter ist europaweit einheitlich vorgeschrieben.
 * Neben der Kennzeichnung sind Begleitpapiere mit detaillierten Angaben zur Ladung
   mitzuführen. 

## Gefahrenklassen und -symbole

Die Ermittlung der Gefahrenklasse sowie die richtige Kennzeichnung sind von folgenden
Kriterien abhängig:

 * Ist die Batterie UN geprüft?
 * Ist die Batterie beschädigt oder defekt?
 * Liegt die Kapazität über oder unter 100 Wh?

Weitere Einstufungen für Lithium-Ionen-Batterien sind:

 * UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien
 * UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstung oder in Ausrüstung verpackt

Die Verpackung und die Kennzeichnung für den **Transport auf europäischen Straßen**
sind im **ADR **(Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung 
gefährlicher Güter auf der Straße)** **festgelegt. Für den Transport auf der Schiene
gilt das RID (Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr).
Besondere Vorschriften gelten für defekte/beschädigte Batterien oder den Transport
per Luftfracht. Die Einbeziehung eines Gefahrgutspezialisten bzw. -spezialistin 
kann im Einzelfall erforderlich sein. 

Der § 55 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) schreibt **weiße, reflektierende
Warntafeln** an den Fahrzeugen der Beförderer und Sammler vor. Diese **„A-Schilder“**
sind gut sichtbar jeweils vorn und hinten quer zur Fahrzeugachse anzubringen. Weitere
Gefahrgutsymbole auf Transportfahrzeugen und Frachtstücken sind im ADR vorgegeben.

## Beschriftung und Kennzeichnung auf der Verpackung

Verschiedene Sondervorschriften geben die **Anforderungen an die Verpackung** von
Lithium-Ionen-Batterien vor. Grundsätzlich sind die Batterien gegen Kurzschluss 
zu sichern. Für intakte Batterien mit einer Nennenergie von weniger als 100 Wh genügt
eine Innenverpackung, die die Batterie vollständig umschließt. Zusätzlich ist ein
Versandkarton vorgeschrieben, der die Kriterien eines Falltests erfüllt. Die Anforderungen
für leistungsstärkere Batterien, Prototypen oder defekte/beschädigte Akkus sind 
höher. Hier sind spezielle, UN-geprüfte **Transport-/Havariebehälter** erforderlich.

Um Rettungskräften im Falle einer Havarie wichtige Hinweise zu geben, ist eine **
präzise Kennzeichnung **vorgeschrieben. Im internationalen Transportrecht werden
Lithium-Ionen-Batterien nach ihrer Warenbeschreibung klassifiziert. Die Vorgaben
für die Verpackung und Kennzeichnung lassen sich aus den entsprechenden Sondervorschriften
des ADR entnehmen. Jedes Packstück muss mit einem entsprechenden Label/Transportaufkleber
mit der UN-Nummer versehen werden. Am Transportmittel müssen gut sichtbare (mindestens
25 × 25 Zentimeter) **Piktogramme** angebracht werden. Im Falle von Lithium-Ionen-
Batterien das Symbol der Gefahrgutklasse 9.

## Spezifische Kennzeichnungen für Batterietypen

Im Gegensatz zu Lithium-Ionen-Batterien unterliegen **Blei-Säure-Batterien** nicht
der Kennzeichnungspflicht des ADR. Lediglich die Vorgaben der Ladungssicherung müssen
befolgt werden. Ausnahmen bilden Bleiakkumulatoren mit beschädigtem Gehäuse. 

**Lithium-Ionen-Batterien **mit einer Energie von weniger als 100 Wh benötigen eine
Kennzeichnung mit der jeweiligen UN-Nummer. Batterien mit einer höheren Leistung
sind zusätzlich mit einem Gefahrgutzettel Nr. 9A zu versehen. 

## Innerbetriebliche Kennzeichnung

Bisher gibt es hierzu **keine gesetzlichen Vorgaben**. Jedoch sollten die Regelungen
des ADR auch bei der Lagerung und innerbetrieblichen Transport umgesetzt werden.
Eine entsprechende Kennzeichnung erhöht die Sicherheit enorm und erleichtert ein
effektives Handeln im Katastrophenfall. 

## Dokumentation und Transportpapiere

Zur sichtbaren Kennzeichnung der Batterien und des Transportfahrzeuges muss ein **
Beförderungspapier** mitgeführt werden. Dieser Begleitschein enthält Informationen
über Absender/Empfänger, Art der Batterien (UN-Nummer), Anzahl der Verpackungen 
und Verpackungsart sowie die entsprechende Sondervorschrift. Für Lithium-Ionen-Batterien
unter 100 Wh entfällt das Begleitdokument. Zusätzlich muss dem Fahrzeugführer eine**
schriftliche Weisung** bereitgestellt werden. Diese ist im Führerhaus mitzuführen.

Die Dokumentation des Transportes ist, wie auch die Kennzeichnung, im ADR festgelegt
und ist europaweit einheitlich. 

Den sicheren Transport oder das Recycling Ihrer Lithium-Ionen-Batterien unter Einhaltung
aller Vorschriften übernehmen wir von LogBATT gern für Sie!

## Beitragsnavigation

[So kann der Brandschutz im Batteriekreislauf sichergestellt werden](https://www.logbatt.de/2024/brandschutz-im-batteriekreislauf/)

[„Charge Up with LogBATT” – LogBATT goes Battery Show Europe 2024](https://www.logbatt.de/2024/charge-up-with-logbatt-logbatt-goes-battery-show-europe-2024/)