Title: Gefahrgutlogistik
Author: RegioHelden
Published: 9. September 2022
Last modified: 7. August 2026

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![LKW für Lithium-Ionen-Batterielogistik](https://www.logbatt.de/wp-content/uploads/
sites/10112/2022/09/logistics-lkw-logbatt.jpg)

# Batterien Gefahrgutlogistik

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**Lithium-Ionen-Batterien sind Gefahrgut der Klasse 9** (UN 3480 / UN 3481, bei 
Lithium-Metall UN 3090 / UN 3091). Weil sie überhitzen und in Brand geraten können,
dürfen sie nur in **UN-geprüften, bauartzugelassenen Verpackungen** und nach den
Vorschriften des jeweiligen Verkehrsträgers befördert werden – **ADR** (Straße),**
RID** (Schiene), **IMDG** (See) und **IATA-DGR** (Luftfracht).

**LogBATT übernimmt genau diese Gefahrgutlogistik für Sie** – von der Klassifizierung
über die Verpackung und Abholung bis zum dokumentierten Transport. Welche Verpackungsanweisung
gilt, hängt vom Batteriezustand ab: **P903** für unbeschädigte, **P908** (SV 376)
für beschädigte und **P911/LP906** für kritisch defekte Batterien. Für jeden dieser
Fälle stellen wir die passende, selbst entwickelte [SafetyBATTbox](https://www.logbatt.de/transportkisten/?output_format=md)
bereit.

## Warum Lithium-Ionen-Batterien als Gefahrgut gelten

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Ihre hohe Energiedichte macht Lithium-Ionen-Batterien zu effizienten Energiespeichern–
und zugleich zum Risiko: Wird eine Zelle beschädigt, überladen oder tiefentladen,
kann ein interner Kurzschluss einen **Thermal Runaway** auslösen. Dabei entstehen
Hitze, Druck und toxische Rauchgase, die auf Nachbarzellen überspringen. Auf engem
Raum – etwa an Bord eines Flugzeugs oder Schiffs – kann das schwerwiegende Folgen
haben. Genau deshalb ist der Transport streng reguliert.

Gerät eine Lithium-Batterie in Brand, wird sie mit reichlich Wasser gekühlt und 
anschließend in ein **Wasserbad** getaucht, um ein erneutes Entzünden zu verhindern.
Das dabei entstehende **kontaminierte Löschwasser** ist selbst gefährlicher Abfall–
ein Grund mehr, den Transport nicht dem Zufall zu überlassen. LogBATT übernimmt 
beschädigte und havarierte Batterien fachgerecht und führt sie der [Entsorgung](https://www.logbatt.de/entsorgung/?output_format=md)
zu.

Fragen Sie den Transport und die Logistik Ihrer Batterien bei uns an: 
Tel.: [+49 7153 925080](https://www.logbatt.de/gefahrgutlogistik/+497153925080?output_format=md)
| E-Mail: [info@logbatt.de](https://www.logbatt.de/gefahrgutlogistik/info@logbatt.de?output_format=md)

## Lithium-Ionen-Batterien rechtssicher transportieren

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Der Transport von Lithium-Ionen-Batterien ist verantwortungsvoll, weil beschädigte
Zellen thermisch reagieren können. Deshalb ist LogBATT nicht nur Dienstleister, 
sondern auch **Hersteller der passenden Behälter**: Die [SafetyBATTbox](https://www.logbatt.de/transportkisten/?output_format=md)–
je nach Einsatz Transportbox, Quarantänebox oder Havariekiste genannt – entwickeln
und produzieren wir selbst, UN-geprüft und BAM-bauartzugelassen bis zur Verpackungsanweisung
P911/LP906.

Weil die Behälter thermisch isolieren und austretende Gase kontrolliert führen, 
schließen sie selbst kritisch defekte Batterien sicher ein – transportiert werden
sie in **ADR-ausgestatteten Fahrzeugen** mit mindestens sechsfachem Luftwechsel 
des Laderaums. Für große Mengen ergänzen begehbare [Großcontainer](https://www.logbatt.de/lithium-safety-container/?output_format=md)
die Boxen. So bleibt jede Sendung von der Abholung bis zur Übergabe rechtskonform.

 * ![Gefahrgutlogistik E-Auto Batterie](https://www.logbatt.de/wp-content/uploads/
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 * ![Lagerungsboxen E-Auto Batterien](https://www.logbatt.de/wp-content/uploads/
   sites/10112/2022/09/gefahrgutlogistik3-logbatt.jpg)
 * ![Gefahrgutlogistik Lithium Ionen Batterie](https://www.logbatt.de/wp-content/
   uploads/sites/10112/2022/09/gefahrgutlogistik4-logbatt.jpg)
 * ![Gefahrgutlogistik Boxen E-Auto Batterie](https://www.logbatt.de/wp-content/
   uploads/sites/10112/2022/09/gefahrgutlogistik5-logbatt.jpg)

## Gefahrgutvorschriften für den Batterietransport

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Jeder Verkehrsträger hat sein eigenes Regelwerk: Auf der **Straße** gilt das **ADR**,
auf der **Schiene** das **RID**, auf **See** der **IMDG-Code** und in der **Luftfracht**
die **IATA-DGR**. Weil sich die Anforderungen an Kennzeichnung, Verpackung und Dokumentation
je Regelwerk unterscheiden, ist die richtige Zuordnung die Grundlage jedes rechtssicheren
Transports.

Für die Verpackung ist der Absender verantwortlich, für die konforme Beförderung
das Transportunternehmen – LogBATT deckt beides ab und übernimmt die vollständige
gefahrgutrechtliche Dokumentation, sodass Kennzeichnung und Papiere lückenlos zusammenpassen.
Als Schnellzugang für Ihre eigene Prüfung stellen wir die [interaktive ADR-Checkliste](https://www.logbatt.de/wp-content/uploads/sites/10112/2025/02/LogBatt-ADR-Checkliste-interaktiv.pdf)
bereit.

Wir kennen uns mit allen Vorschriften zum Thema Gefahrgut aus. Rufen Sie an: 
Tel.:
[+49 7153 925080](https://www.logbatt.de/gefahrgutlogistik/+497153925080?output_format=md)
| E-Mail: [info@logbatt.de](https://www.logbatt.de/gefahrgutlogistik/info@logbatt.de?output_format=md)

## Batterie-Gefahrgutlogistik – professionell mit LogBATT

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Weil jeder Schritt in den nächsten greift, erhalten Sie bei LogBATT die gesamte 
Gefahrgutlogistik aus einer Hand: Wir klassifizieren die Batterien, verpacken sie
in der passenden [SafetyBATTbox](https://www.logbatt.de/transportkisten/?output_format=md)
oder im [Lagerbehälter](https://www.logbatt.de/lagerbehaelter/?output_format=md),
holen sie ab und befördern sie – bis zur Recyclinganlage oder zur zertifizierten
[Entsorgung](https://www.logbatt.de/entsorgung/?output_format=md).

Auf dieses Know-how können Sie sich verlassen: **über 9.000 Transporte kritisch 
defekter Batterien**, ein **europaweites Logistik- und Entsorgernetzwerk** und eigene,
laufend weiterentwickelte Transport-, Lager- und Quarantänebehälter. Als Teil der
Lagermax Group verbinden wir Spezialisierung mit der Reichweite einer internationalen
Gruppe.

## FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Batterien als Gefahrgut

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Sind Lithium-Ionen-Batterien Gefahrgut?

Ja. Lithium-Ionen-Batterien sind **Gefahrgut der Klasse 9** und werden unter UN 
3480 (einzeln) bzw. UN 3481 (in oder mit Geräten) geführt; Lithium-Metall-Batterien
unter UN 3090 / UN 3091. Sie dürfen nur in UN-geprüften, bauartzugelassenen Verpackungen
und nach den Regelwerken ADR, RID, IMDG oder IATA-DGR befördert werden. LogBATT 
klassifiziert, verpackt und transportiert sie rechtskonform – von der einzelnen 
Zelle bis zur kritisch defekten Batterie.

Welche Vorschriften gelten für den Transport von Lithium-Batterien?

Maßgeblich ist der Verkehrsträger: ADR (Straße), RID (Schiene), IMDG (See) und IATA-
DGR (Luftfracht). Zusätzlich richtet sich die Verpackungsanweisung nach dem Batteriezustand–
P903 für unbeschädigte, P908 (Sondervorschrift SV 376) für beschädigte und P911/
LP906 für kritisch defekte Batterien. LogBATT deckt alle Verkehrsträger und Zustände
ab und übernimmt Kennzeichnung und Dokumentation, damit Papiere und Verpackung lückenlos
zusammenpassen.

Wie transportiert man beschädigte oder kritisch defekte Batterien?

Beschädigte Batterien werden nach P908 (SV 376), kritisch defekte nach P911/LP906
befördert – für Letztere ist eine Verfahrensfestlegung der BAM nötig, über die LogBATT
verfügt. Transportiert werden sie in der BAM-zugelassenen **SafetyBATTbox** und 
in ADR-ausgestatteten Fahrzeugen mit sechsfachem Luftwechsel, sodass Hitze und Rauchgase
im Ernstfall kontrolliert eingedämmt bleiben.

Welche Box brauche ich für den Gefahrguttransport von Lithium-Batterien?

Für den gesetzeskonformen Transport brauchen Sie einen UN-geprüften Gefahrgutbehälter–
funktional dasselbe Produkt, das je nach Einsatz Transportbox, Quarantänebox oder
Havariekiste heißt. Die **SafetyBATTbox** von LogBATT deckt in mehreren Größen alle
Zustände von unbeschädigt bis kritisch defekt ab und ist auf Wunsch auch zur Miete
verfügbar; für große Mengen ergänzt der begehbare Lithium Safety Container die Boxen.

Wie viele Lithium-Batterien darf ich transportieren?

Nach ADR – dem europäischen Übereinkommen über den grenzüberschreitenden Gefahrguttransport–
gilt für Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480) eine Grenze von 30 kg je Versandstück;
für Batterien in oder mit Geräten (UN 3481) besteht keine Gewichtsbegrenzung. Welche
Freigrenzen, Kennzeichnungen und Begleitpapiere im Einzelfall greifen, klärt LogBATT
vorab mit Ihnen und setzt sie im Transport um.

Was tun, wenn eine Lithium-Batterie brennt oder ausläuft?

Eine brennende Lithium-Batterie wird mit reichlich Wasser gekühlt und in ein Wasserbad
getaucht, um ein erneutes Entzünden zu verhindern; ausgelaufene, aufgeblähte oder
ausgegaste Batterien gelten als beschädigt und dürfen nicht weiterverwendet werden.
Weil das kontaminierte Löschwasser selbst gefährlicher Abfall ist, holt LogBATT 
betroffene Batterien im Havariefall ab und führt sie samt Löschwasser der fachgerechten
Entsorgung zu.

Welche Gefahrgutklassen gibt es und welche gilt für Batterien?

Es gibt neun Gefahrgutklassen; Lithium-Batterien fallen unter **Klasse 9 (Sonstige
gefährliche Stoffe)**:

 * Klasse 1: Explosive Materialien
 * Klasse 2: Gase
 * Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten
 * Klasse 4: Zersetzliche oder selbstentzündliche Stoffe
 * Klasse 5: Oxidierende Stoffe
 * Klasse 6: Ansteckungsgefährliche und giftige Stoffe
 * Klasse 7: Radioaktive Stoffe
 * Klasse 8: Ätzende Stoffe
 * Klasse 9: Sonstige gefährliche Stoffe – hierunter fallen Lithium-Ionen- und Lithium-
   Metall-Batterien

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