Title: Lexikon Gefahrgutlogistik/Gefahrgutklassen
Author: RegioHelden
Published: 2. November 2023
Last modified: 10. Juni 2026

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# Ein Lexikon für Gefahrgutlogistik / Gefahrgutklassen

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## 0 – 9

4A (Kisten aus Stahl)

4A steht für einen UN-Verpackungscode, der eine Kiste aus Stahl beschreibt. Diese
Gefahrgutverpackung ist für **besonders robuste Anwendungen** konzipiert, bei denen
mechanische Belastbarkeit und Dichtheit gefordert sind. 4A-Kisten sind typischerweise
bei der Beförderung einzelner, defekter Batterien im Einsatz und müssen nach den
Vorgaben der UN-Zulassung geprüft und gekennzeichnet sein.

4H (Kisten oder Kanister aus Kunststoff)

4H ist die UN-Kennzeichnung für Kisten oder Kanister aus Kunststoff. Diese Verpackungen
sind **leicht, korrosionsbeständig und flexibel einsetzbar**. Sie finden Verwendung
im Transport weniger kritischer Lithium-Batterien oder anderer Gefahrgüter, bei 
denen geringes Gewicht und chemische Resistenz im Vordergrund stehen. Auch sie müssen
die Anforderungen der UN-Baumusterprüfung erfüllen

50A (Großverpackungen aus Stahl)

50A ist ein von den UN definierter Verpackungscode für Großverpackungen aus Stahl.
Diese Art von Verpackung wird für den **Transport größerer Mengen gefährlicher Güter**
verwendet, insbesondere wenn hohe mechanische Anforderungen bestehen. Im Bereich
der Batterielogistik kommen 50A-Behälter häufig bei der Beförderung beschädigter
oder kritischer Lithium-Batterien zum Einsatz. Sie müssen **nach ADR zugelassen**
und durch eine Baumusterprüfung verifiziert sein.

50H (Großverpackungen aus Kunststoff)

Der UN-Code 50H bezeichnet Großverpackungen aus Kunststoff. Sie werden im Gefahrgutbereich
eingesetzt, wenn eine **chemisch beständige, aber leichtere Verpackungslösung** 
gefragt ist. 50H-Verpackungen eignen sich für verschiedene Gefahrgüter, auch für
Lithium-Batterien, sofern keine extremen mechanischen Anforderungen bestehen. Wie
alle UN-Verpackungen unterliegen sie einer Baumusterprüfung und Zulassungspflicht.

## A

Abfallschlüsselnummer

Basierend auf der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) wird zur Klassifizierung von
Abfällen eine Abfallschlüsselnummer verwendet. Die Nummer setzt sich aus drei Zahlenpaaren
zusammen.

Im Zusammenhang mit Lithium-Ionen-Batterien als Abfall besitzt die LogBATT GmbH 
die Berechtigung im Sinne §54 KrWG Abfälle – unter den **Abschlüsselnummern 16 06
05** „andere Batterien und Akkumulatoren“ (bpsw. Lithium-Ionen-Batterien) und **
16 01 21** „gefährlicher Abfall“ Batterien – zur Entsorgung zu transportieren.

ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses
par Route)

Diese Regelung ist auch bekannt als „Europäisches Übereinkommen über die **internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße**“. Das ADR (_**A**greement concerning
the International Carriage of **D**angerous Goods by **R**oad_) regelt den Transport
von Gefahrgut. Hierzu zählen u.a. die Einstufung des Gefahrguts, die Bezettelung
bzw. die Kennzeichnung und die Dokumentation eines Gefahrguttransports, die Bau-
und Prüfvorschriften von Behältern und die Beförderung auf verschiedenen Transportwegen.

Zudem sind im ADR auch die Anforderungen an die am Transport beteiligten Person 
geregelt. So wird z.B. vorgeschrieben, dass der Fahrer in vielen Fällen einen ADR-
Schein (Gefahrgutführerschein) besitzen muss.

**Das ADR gilt in über 50 Staaten. Aktuell (Stand 2025) sind dies:** Albanien, Andorra,
Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland,
Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, 
Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko,
Nordmazedonien, Montenegro, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,
Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, 
Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien,
Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Akkumulator

Als Akkumulator wird eine **wiederaufladbare Batterie **bezeichnet. Der Akkumulator(
auch Akku abgekürzt) basiert auf einem elektrochemischen Prinzip. Beim Ladevorgang
wird elektrische Energie in chemische Energie umgewandelt und entsprechend gespeichert.
Beim Entladen wird die Energie reversibel entnommen.

Ein Akkumulator wird üblicherweise aus mehreren Sekundärzellen d.h. **wiederaufladbaren
Speicherzellen** aufgebaut. Hierbei werden die Zellen in Reihe oder parallel geschalten.
Entsprechend können auch Schaltungsvarianten, welche aus Parallel- und Reihenschaltungen
in Kombination bestehen, realisiert werden. Somit lässt sich der Energiegehalt des
gesamten Akkumulators erhöhen. Im Gegensatz zu Sekundärzellen sind** **Primärzellen
nicht wiederaufladbar.

Oft wird ein Akkumulator auch als Batterie bezeichnet. Umgangssprachlich dient der
Begriff Batterie der Bezeichnung von einzelnen oder verschalteten Primär- oder Sekundärzellen.
Dies spiegelt sich auch im Englischen wieder, ein Akkumulator wird typischer auch
als „(Rechargeable) Battery“ bezeichnet.

**Typische Akkumulatoren:**

 * Bleiakkumulator
 * Lithium-Ionen-Akkumulator
 * Lithium-Polymer-Akkumulator

Anode

Im Zusammenhang mit Batterien bildet die Anode den **Pluspol**.

Bei Lithium-Ionen-Batterien besteht die Anode üblicherweise **aus einer dünnen Kupferfolie**.
Auf diese Folie werden verschiedene chemische Zusammensetzungen aufgebracht. Aktuell
werden überwiegend Kombinationen aus Nickel-Mangan-Cobalt (NMC), Nickel-Aluminium-
Cobalt (NCA) und Eisen-Phosphat (LFP) verwendet. Vermehrt kommen auch sogenannte
Blends bspw. NCMA (Nickel-Mangan-Cobalt-Aluminium) zum Einsatz. Die verschiedenen
Zusammensetzung werden auch Zellchemien genannt und sind für die Charakteristik 
der Zelle und somit auch der ganzen Batterie ausschlagebend.

Anodenmaterial

Das Anodenmaterial ist eine der **zentralen Komponenten einer Batterie** und befindet
sich auf der Anodenseite (negative Elektrode). In Lithium-Ionen-Batterien besteht
das Anodenmaterial häufig aus Graphit. Es spielt eine wichtige Rolle bei der **Speicherung
und Freisetzung von elektrischer Energie** während des Lade- und Entladevorgangs
der Batterie. Die Entwicklung effizienter Anodenmaterialien ist entscheidend für
die Leistungsfähigkeit von Batterien.

## B

BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung)

Die BAM ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie ist zuständig für **Sicherheitsfragen bei technischen
Materialien und Prozessen**, insbesondere im Bereich des Gefahrguttransports. Die
BAM gibt technische Richtlinien wie die BAM-GGR 001 heraus, erkennt Prüfstellen 
an und überwacht deren Tätigkeit im Rahmen des Gefahrgutrechts. Sie selbst führt
keine Prüfungen durch, sondern stellt sicher, dass Prüfungen gemäß den gesetzlichen
Vorgaben von anerkannten Prüfstellen durchgeführt werden. Darüber hinaus spielt 
sie eine zentrale Rolle bei der **Anerkennung und Zertifizierung** von Verpackungen
für den Transport gefährlicher Güter und gilt national wie international als anerkannte
Instanz für sicherheitsrelevante Fragestellungen.

BAM-GGR 024

Die BAM-GGR 024 ist eine technische Richtlinie der Bundesanstalt für Materialforschung
und -prüfung, die sich speziell auf die **Prüfung und Bewertung von ortsbeweglichen
Großverpackungen** für Lithiumbatterien bezieht. Sie kommt insbesondere dann zur
Anwendung, wenn Batterien transportiert werden sollen, die beschädigt, defekt, kritisch
oder nicht klassifiziert sind und somit nicht vollständig durch die internationalen
Gefahrgutregelwerke wie das ADR abgedeckt werden.

Die Richtlinie legt konkrete Anforderungen an die **Konstruktion**, **das Materialverhalten**
und die **sicherheitstechnischen Eigenschaften** der Verpackungen fest. Dazu zählen
unter anderem Fall-, Stapel- und Hebedruckprüfungen. Außerdem definiert sie die 
Dokumentationspflichten und Anforderungen an die Prüfberichte.

Die BAM-GGR 024 dient damit als ergänzende Grundlage zur Gefährdungsbeurteilung 
und Sicherstellung der Transporttauglichkeit von Verpackungslösungen für Lithiumbatterien
und wird bei der LogBATT GmbH als Prüfmaßstab für entsprechende Gefahrgutverpackungen
angewendet.

Batteriepass

Ein Batteriepass ist ein **Dokument oder eine Kennzeichnung**, die Informationen
über eine Batterie enthält. Dies kann Angaben zur **Art der Batterie, zu chemischen
Bestandteilen, Recyclingmöglichkeiten **und anderen relevanten Informationen umfassen.
Der Batteriepass dient dazu, Transparenz über den Lebenszyklus der Batterie zu schaffen
und eine umweltgerechte Entsorgung zu erleichtern.

Batteriespeicher

„Batteriespeicher“ ist der allgemeinere Begriff für jede Form von **wiederaufladbarem
Speichersystem**, das elektrische Energie effizient puffert und bei Bedarf wieder
zur Verfügung stellt. Batteriespeicher kommen sowohl im privaten Bereich als auch
im gewerblichen oder industriellen Umfeld zum Einsatz – ganz **unabhängig von der**
jeweils verwendeten **Energiequelle**, wie zum Beispiel Solarenergie, Netzstrom 
oder Windkraft.

Baumusterprüfung

Die Baumusterprüfung ist ein **zentraler Bestandteil der Zulassung** von Verpackungen
für Gefahrguttransporte. Sie wird durchgeführt, um sicherzustellen, dass eine Verpackung
den gesetzlichen Anforderungen – insbesondere nach ADR, RID, IMDG und IATA – entspricht.
Dabei wird ein konkretes Muster der Verpackung (das „Baumuster“) verschiedenen Prüfungen
unterzogen, darunter Fall- und Stapeldruckprüfungen sowie Hebedruckprüfungen. Letztere
dienen dem Nachweis, dass die Verpackung bei voller Zuladung sicher mit einem Stapler
oder Flurförderzeug angehoben werden kann.  Nur bei bestandener Baumusterprüfung
erhält die Verpackung eine **UN-Zulassung**, erkennbar an der UN-Kennzeichnung. 
Diese Prüfung darf ausschließlich von den Behörden bzw. der BAM vorgegeben werden
und ist **Voraussetzung für den gewerblichen Einsatz** von Verpackungen im Gefahrgutbereich.

BEV – Battery Electric Vehicle

BEV steht für Battery Electric Vehicle. Mit diesem Begriff werden **rein elektrische
Fahrzeuge**, welche ihre Energie aus einer Batterie beziehen, bezeichnet.

Brandschutzdecke

In den LogBATT SafetyBATTboxen L und XL kommen unsere LogCOVER als Brandschutzdecke
zum Einsatz. Das LogCOVER dient zu Erhöhung der Sicherheit bei einem Batteriebrand
und ist in zwei verschiedenen Größen erhältlich.
LogCOVER L [LxBxH]: 1600 x 1200
x 25 mmLogCOVER XL pro [LxBxH]: 3000 x 2000 x 25 mm

Brandtest

Gemäß ADR P911 und LP906 muss eine **Verpackung für kritische defekte Batterien**
einer **zusätzlichen Prüfung **unterzogen werden. Diese Prüfung besteht aus einem
realen Brandtest. Hierzu muss eine Lithium-Ionen-Batterie vollständig in einer Kiste
thermisch durchreagieren. Der Brandtest bestimmt u.a. welche Batterien in der jeweiligen
Kiste transportiert werden dürfen.
Der LogBATT GmbH ist es behördlich gestattet,
basierend auf unserer Verfahrensfestlegung selbstständig Brandtests durchzuführen
und die Ergebnisse eigenständig zu bewerten.

**Bestehenskriterien sind:**

 * Oberflächentemperatur <100 °C
 * Keine Splitter außerhalb des Versandstücks
 * Keine Flammen außerhalb des Versandstücks
 * Rauchgasmanagement (ggf.)
 * Bauliche Unversehrtheit

## C

Critical Raw Materials (CRM)

Critical Raw Materials sind Rohstoffe, die **für die Herstellung von High-Tech-Produkten
und Schlüsseltechnologien unverzichtbar **sind, aber gleichzeitig von hoher wirtschaftlicher
und strategischer Bedeutung sind. Im Zusammenhang mit Batterien können bestimmte
Materialien wie **Lithium, Kobalt oder Seltene Erden** als Critical Raw Materials
gelten.

## E

End-of-Life Management

End-of-Life Management bezieht sich auf den gesamten Prozess, der bei Produkten 
oder Materialien **nach dem Ende ihrer Nutzungsdauer** stattfindet. Im Falle von
Batterien umfasst dies die Sammlung, das **Recycling, die Wiederaufbereitung **und
die **[sichere Entsorgung von Batterien](https://www.logbatt.de/entsorgung/?output_format=md)**,
um Umweltauswirkungen zu minimieren und wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen.

Energiespeicher

Ein Energiespeicher ist ein technisches System zur zeitlich begrenzten Zwischenspeicherung
von Energie jeglicher Art. Dies kann zum Beispiel **elektrische, thermische oder
auch mechanische Energie** sein. In der Energiewirtschaft werden solche Speicher
gezielt eingesetzt, um sowohl die Versorgungssicherheit als auch die Stabilität 
des Stromnetzes dauerhaft zu gewährleisten.

## F

Fall-, Stapel- und Hebedruckprüfungen

Fall- und Stapeldruckprüfungen sind wesentliche **Testverfahren im Rahmen der Baumusterprüfung**
von Gefahrgutverpackungen. Die Fallprüfung simuliert das Herunterfallen der Verpackung
aus einer vorgeschriebenen Höhe, um die Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Belastungen
zu prüfen. Bei der Stapeldruckprüfung wird die Belastung durch andere Verpackungen
simuliert, die beim Transport oder bei der Lagerung aufeinandergestapelt werden.

Ergänzend dazu wird bei bestimmten Verpackungslösungen, wie sie beispielsweise für
Lithiumbatterien eingesetzt werden, auch eine Hebedruckprüfung durchgeführt. Diese
überprüft, ob die Verpackung bei voller Zuladung **sicher mit einem Stapler oder
Flurförderzeug angehoben **werden kann, ohne dass es zu Verformungen oder Strukturversagen
kommt.

Alle genannten Prüfverfahren dienen dem Nachweis, dass die Verpackung auch unter**
realistischen Transportbedingungen** die Sicherheit des Gefahrguts gewährleistet.
Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und werden nach festgelegten Normen durchgeführt–
etwa durch akkreditierte Prüflabore unter Aufsicht der zuständigen Behörden.

## G

Gefahrgutklasse 1

Diese Klasse umfasst Substanzen und Gegenstände, die eine **Explosion verursachen**
können. Dies können feste, flüssige, gelartige oder pulverförmige Stoffe sein, die
eine heftige Reaktion erzeugen.

Gefahrgutklasse 2 

Hierzu zählen **Gase und Gasgemische aus einem oder mehreren Stoffen**. Sie können
entzündlich, giftig, brandfördernd, ätzend oder erstickend sein und werden dementsprechend
mit unterschiedlichen Anfangsbuchstaben versehen. Beispiele sind Butan, Propan und
Stickstoff.

Gefahrgutklasse 3 

Zur Gefahrgutklasse 3 zählen **entzündbare Stoffe und Gegenstände**, die ab einer
gewissen Kerntemperatur bzw. ab einem bestimmten Druckniveau ein Risiko darstellen.
Gängige Beispiele sind Benzin, Ethanol und Aceton.

Gefahrgutklasse 4 

Diese Klasse umfasst **feste Stoffe, die in der Lage sind, sich bei Reibung, Aufprall,
Feuer oder anderen Zündquellen zu entzünden**. Sie können unter bestimmten Bedingungen
gefährliche Reaktionen hervorrufen. Beispiele für entzündbare Feststoffe sind Magnesium,
Aluminiumstaub, Phosphor und bestimmte Metallpulver.

Gefahrgutklasse 5 

In der Gefahrgutklasse 5 finden sich **entzündend wirkende Stoffe**, wie Aceton 
oder Ethylalkohol. Sie können Sauerstoff abgeben oder fördern und so die Verbrennung
anderer Stoffe unterstützen. Oxidierende Substanzen können Entzündungen fördern 
und schwere Brände verursachen. Organische Peroxide wiederum sind instabile Verbindungen,
die leicht entzündlich und explosiv sein können. Beispiele sind Wasserstoffperoxid,
Ammoniumnitrat und Kaliumpermanganat.

Gefahrgutklasse 6 

Diese Substanzen der 6. Klasse können bei **Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt
gesundheitsschädlich oder tödlich** sein. Dabei wird zwischen giftigen Stoffen, 
die akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können, und ansteckenden
Stoffen, die potenziell Infektionen auslösen, unterschieden. 

Gefahrgutklasse 7 

Gefahrgutklasse 7 umfasst **Stoffe, die ionisierende Strahlung emittieren**, die
gesundheitliche Risiken für Menschen und Umwelt darstellen. Radioaktive Stoffe können
verschiedene Arten von Strahlung, wie Alpha-, Beta- und Gammastrahlung, abgeben.
Sie sind üblicherweise in Kernkraftwerken, medizinischen Anwendungen und Forschungseinrichtungen
zu finden.

Gefahrgutklasse 8 

**Ätzende Stoffe** finden sich in dieser Kategorie. Sie können lebendes Gewebe und
Materialien bei Kontakt zerstören oder verätzen und schwere Haut- und Augenverletzungen
verursachen. In einigen Fällen sind sie sogar lebensbedrohlich. Beispiele sind Schwefelsäure,
Natronlauge, Salzsäure und ätzende Reinigungsmittel.

Gefahrgutklasse 9 

Die Gefahrgutklasse 9 umfasst verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, wie
z. B. Lithiumbatterien, die beim Gefahrguttransport gefährlich werden können. Es
werden hier all jene Stoffe zusammengefasst, die **keiner der anderen acht Unterteilungen
zugeordnet** werden können. Als Konsequenz aus dieser Zuordnung müssen Verpackungen,
in welchen Lithiumbatterien transportiert werden, mit einer ADR konformen Markierung
gekennzeichnet sein.

Gelbe Batterien

Gelbe Batterien sind Lithium-Ionen-Batterien, die im Sinne der **Sondervorschrift
376** transportiert werden. Dazu gehören Batterien, die **beschädigt oder defekt**
sind. Neben ausgelaufenen und äußerlich beschädigten Batterien zählen hierzu auch
Batterien, die vor der Beförderung nicht diagnostiziert werden können. Für gelbe
Batterien müssen die **Verpackungsanweisungen P908 und LP904** beachtet werden.

Grüne Batterien

Grüne Batterien sind **neue Lithium-Ionen-Batterien** oder Batterien im Sinne der**
Sondervorschrift 377**. Dazu gehören Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien,
die befördert werden, um **entsorgt oder recycelt** zu werden. Sie können dabei 
mit oder ohne andere Batterien verpackt sein. Die Verpackung von grünen Batterien
muss gemäß Verpackungsanweisung P909 Unterabschnitt 4.1.4.1 erfolgen.

## I

IATA

Die **International Air Transport Association** (IATA) ist ein Zusammenschluss von
Fluggesellschaften, der u.a. verbindliche Standards für die Beförderung und Abwicklung
von Luftfracht entwickelt. Der weltweite Luftfracht-Verkehr wird weitestgehend nach
IATA-Vorgaben durchgeführt. Die IATA-Standards beziehen sich vor allem auf die Vereinheitlichung
von Frachtpapieren, die Nutzung von Abkürzungen und die Angleichung von Abfertigungsprozessen.

IMDG-Code

Der IMDG-Code ist ein internationales Übereinkommen und regelt die **Vorschriften
für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr**. Er bietet Richtlinien für die Verpackung,
Kennzeichnung und den Transport von Gefahrgütern über den Seeweg.

## L

Lagerbehälter

Lagerbehälter sind Schutzartikel speziell für den Lagerbereich. In ihrem Format 
und ihren **funktionellen Eigenschaften** sind Sie stärker auf eine **stationäre
Nutzung** mit maximaler Sicherheit ausgelegt und grenzen sich so von Transportbehältern
ab. Moderne Lagerbehälter, beispielsweise aus unserem LogBATT-Sortiment, zeichnen
sich durch einen **modularen Aufbau** aus, der durch Trennwände oder Gitterroste
ergänzt werden kann.

Unsere Produkte umfassen Lagerbehälter **für Batterien, Zellen und Module**, die
sich neben der Lagerung auch als Evakuierungs- und Lagerbehälter nutzen lassen. 
Die Behälter lassen sich bequem **von einer Person bedienen** und machen kein Löschwasser
erforderlich, da im Ernstfall **Feuer und Projektile** in der Box bleiben. Die stapelbaren
Boxen werden so zu idealen Havariebehältern. Ein Löschwasser im Sinne der Löschwasserrückhalteverordnung
muss nicht aufgefangen werden, da ein solches auch nicht entsteht. Weiterhin wurden
alle unsere Havarie- und Quarantänebehälter durch einen realen Brandtest mit bis
zu 232 kWh erfolgreich getestet. Die Behälter sind wetterfest und können im Außenbereich
problemlos eingesetzt werden. Ein effizientes Gasmanagement System in Anlehnung 
an unsere Transportboxen schafft es den größten Anteil von Gasen adäquat zu filtern.

LFP-Batterien

LFP-Batterien (Lithium-Eisenphosphat) verzichten vollständig auf kritische Rohstoffe
wie Cobalt und Nickel. Sie bieten eine **verbesserte thermische Stabilität** und**
längere Lebensdauer**. Typische Einsatzgebiete sind stationäre Energiespeicher, 
Elektrobusse und zunehmend auch Elektro-PKWs, bei denen Sicherheit und Langlebigkeit
im Vordergrund stehen. LFP-Batterien gewinnen aufgrund ihrer **spezifischen Vorteile**
kontinuierlich an Bedeutung.

Lithiumbatterie

Lithiumbatterien sind **nicht wiederaufladbare Batterien**, die eine einfache Zellchemie
aufweisen: Die chemische Reaktion verläuft nur in eine Richtung und endet mit der
vollständigen Entladung. Da kein Ladezyklus vorgesehen ist, ist der Aufbau dieser
Batterien technisch weniger komplex – etwa **ohne Schutzschaltungen** oder Temperaturmanagement.
Lithiumbatterien werden vorwiegend in Geräten mit niedrigem Energieverbrauch und
langer Betriebszeit verwendet. Im Unterschied zu Lithium-Ionen-Batterien sind sie**
nicht für den Dauerbetrieb** geeignet.

Lithium-Ionen-Batterie

Lithium-Ionen-Batterien sind **wiederaufladbare Energiespeicher**, die vor allem
in der Elektromobilität, Unterhaltungselektronik und stationären Energiesystemen
eingesetzt werden. Sie basieren auf einer reversiblen Zellchemie: Beim Laden und
Entladen wandern Lithium-Ionen zwischen Anode und Kathode, was eine mehrfache Nutzung
ermöglicht. Lithium-Ionen-Batterien zeichnen sich durch eine hohe Energiedichte,
eine **lange Lebensdauer und hohe Effizienz** aus. Im Gegensatz zu Lithiumbatterien
sind sie speziell für Anwendungen mit hohem Energiebedarf und zyklischem Ladeverhalten
konzipiert.

## N

Nachweisverordnung zur Entsorgung

Entsorgungsnachweise werden benötigt, wenn Abfallerzeuger gefährliche Abfälle entsorgen.
Entsorgungsnachweise belegen hierbei die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgungswege.
Erst nach Bestätigung dieses Entsorgungsnachweises durch die Behörde des Entsorgers
darf der Abfall auf diesem Weg, d.h. zu dem darin festgelegten Entsorger, entsorgt
werden. Jeder Nachweis trägt eine bundesweit einmalige Nummer.

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Entsorgungsnachweisen: Abfallerzeuger mit geringeren
Abfallmengen unter 20 t im Jahr pro Abfallschlüssel und pro Jahr und pro Adresse
können sich an einen Beförderer wenden, der einen **Sammelentsorgungsnachweis** 
besitzt und damit bereits den zulässigen Entsorgungsweg abgeklärt hat. Für den Erzeuger
reicht dann als Dokumentation ein vom Beförderer (= Sammelentsorger) ausgestellter
Übernahmeschein aus. Bei Abfallmengen über 20 t gefährlichem Abfall pro Abfallschlüssel
und pro Jahr und pro Adresse ist hingegen ein vom Abfallerzeuger beantragter **Einzelentsorgungsnachweis**
zwingend notwendig. Der Abfallerzeuger muss zudem – anders als beim Sammelentsorgungsnachweis–
am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen. 

NMC-Batterien

NMC-Batterien (Nickel-Mangan-Cobalt) gehören zur Familie der Lithium-Ionen-Akkumulatoren
und zeichnen sich durch ihre **hohe Energiedichte** aus. Diese Eigenschaft macht
sie besonders für Anwendungen attraktiv, bei denen **maximale Reichweite** auf begrenztem
Raum erforderlich ist. Elektrofahrzeuge der ersten Generation setzen häufig auf 
diese Technologie, ebenso wie leistungsstarke stationäre Energiespeicher.

Notifizierung

Beim Notifizierungsverfahren müssen Abfälle **vor Beginn der Abfallverbringungen**
und **für jeden Abfalltransport vorkontrolliert **werden. Der Exporteur hat die 
geplante Verbringung von Abfällen mittels Notifizierungsformular und Begleitformular
sowie weiterer erforderlicher Unterlagen bei der in seinem Heimatland zuständigen
Behörde zu beantragen. Grenzüberschreitende Abfallverbringungen sind nur dann zulässig,
wenn vorher die zuständigen Behörden am Versandort (Exportstaat) und am Bestimmungsort(
Importstaat) schriftlich zugestimmt haben. Für die Durchfuhr zuständige Behörden(
Transitstaaten) müssen zumindest stillschweigend zugestimmt haben. Die Zustimmungen
aller Behörden müssen gesammelt vorliegen und sind für ein Jahr gültig. Bei Verwertungsanlagen
mit Vorabzustimmung kann diese Frist auf bis zu drei Jahre verlängert werden.

## P

P911/LP906

P911 und LP906 sind **spezielle Regelungen im [Transport von Lithium-Ionen-Batterien](https://www.logbatt.de/gefahrgutlogistik/?output_format=md)**
gemäß dem ADR 2019. P911 beschreibt die Anforderungen für den Worst-Case, um beschädigte
Batterien zu sichern. LP906 hingegen legt hohe Standards für Batterietransporte 
fest, insbesondere für kritisch defekte Lithium-Ionen-Batterien.

Photovoltaikspeicher

Ein Photovoltaikspeicher ist ein Stromspeicher, der speziell für die effiziente 
Zwischenspeicherung von **Solarstrom** aus einer Photovoltaikanlage entwickelt wurde.
Er sorgt zuverlässig dafür, dass der selbst erzeugte Strom auch **außerhalb der 
sonnenreichen Stunden genutzt** werden kann. Dies ist besonders sinnvoll für Haushalte,
in denen tagsüber nur vergleichsweise wenig Strom verbraucht wird.

## R

RID

RID ist ein Regelwerk über die **internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher
Güter**. Ähnlich wie ADR regelt RID den Transport von Gefahrgütern auf Schienen 
und enthält spezifische Vorschriften zur Sicherheit.

Rücknahmepflicht

Die Rücknahmepflicht bezieht sich auf die** gesetzliche Verpflichtung **von Herstellern,**
bestimmte Produkte nach deren Nutzungsende zurückzunehmen**. Hersteller sind für
die Sammlung und Entsorgung der Batterien verantwortlich, um Umweltauswirkungen 
zu minimieren und eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen.

## S

Sekundärrohstoffe

Sekundärrohstoffe sind Materialien, die **aus bereits genutzten Produkten oder Abfällen
wiedergewonnen** werden. Im Kontext von Batterien bezieht sich dies auf die Wiedergewinnung
von Materialien aus alten oder ausgedienten Batterien, um sie für die **Herstellung
neuer Batterien oder anderer Produkte** zu nutzen. Die Rückgewinnung von Sekundärrohstoffen
aus Batterien trägt zur Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft bei.

Einige **Beispiele für Sekundärrohstoffe**, die aus diesem Prozess gewonnen werden
können, sind:

 * **Lithium:** Lithium ist ein Schlüsselbestandteil in vielen Batterien, insbesondere
   in Lithium-Ionen-Batterien. Durch das [Recycling von Batterien](https://www.logbatt.de/recycling/?output_format=md)
   können Lithiumverbindungen zurückgewonnen und erneut für die Batterieproduktion
   genutzt werden.
 * **Kobalt:** Kobalt wird in einigen Batterietypen, vor allem in Lithium-Ionen-
   Batterien, verwendet. Durch das Recycling können Kobaltverbindungen aus alten
   Batterien zurückgewonnen werden, um den Bedarf an neu abgebautem Kobalt zu reduzieren.
 * **Nickel:** Nickel ist ein weiteres Metall, das in verschiedenen Batterietypen
   vorkommt, einschließlich Nickel-Cadmium-Batterien und Nickel-Metallhydrid-Batterien.
   Das Recycling ermöglicht die Rückgewinnung von nickelhaltigen Verbindungen.
 * **Kupfer: **Kupfer wird häufig in Elektrofahrzeugbatterien und anderen Batterietypen
   als Leitermaterial eingesetzt. Das Recycling von Batterien trägt dazu bei, Kupfer
   für die erneute Verwendung zu gewinnen.
 * **Aluminium: **Aluminium wird in einigen Batterietypen als Anodenmaterial verwendet.
   Das Recycling von Batterien ermöglicht die Rückgewinnung von Aluminiumverbindungen.
 * **Graphit:** Graphit wird oft in den Anoden von Lithium-Ionen-Batterien verwendet.
   Durch das Recycling können Graphitverbindungen aus alten Batterien zurückgewonnen
   und wiederverwendet werden.

Solarbatterie

Eine Solarbatterie **speichert die überschüssige elektrische Energie**, die mit 
einer Photovoltaikanlage erzeugt wird. Sie ermöglicht es so, den selbst erzeugten
Solarstrom **zeitversetzt zu nutzen**, z. B. bei schlechtem Wetter oder nach Sonnenuntergang,
wenn die Anlage weniger Solarstrom erzeugt, als benötigt wird.

Speicherbatterie

Der Begriff [Speicherbatterie](https://www.logbatt.de/entsorgung-speicherbatterien/?output_format=md)
wird synonym zu „Batteriespeicher“ verwendet und beschreibt ein System, das **elektrische
Energie speichert** und bei Bedarf wieder zur Verfügung stellt. Typische Einsatzbereiche
sind Anwendungen, bei denen gespeicherter **Strom gezielt genutzt werden soll** –
etwa zur Eigenverbrauchsoptimierung oder zur Überbrückung von Lastspitzen.

Stromspeicher

Ein Stromspeicher ist speziell für das zuverlässige Speichern von **elektrischer
Energie** konzipiert. Im Gegensatz zum allgemeineren Begriff des Energiespeichers
liegt bei dieser Variante der Fokus ausschließlich auf der effizienten Speicherung
von Strom. Stromspeicher kommen unter anderem **in Kombination mit erneuerbaren 
Energien** zum Einsatz, um erzeugten Strom zeitversetzt nutzbar und flexibel verfügbar
zu machen.

## T

Thermische Propagation (Batteriebrand)

Von einer Thermischen Propagation bzw. einem Batteriebrand spricht man, wenn die
Überhitzung von Zellen auf benachbarte Zellen überspringt und es zu einer Art **
Kettenreaktion **kommt. Hierbei werden erhebliche Mengen von Energie gleichzeitig
frei. Sie gehört zu den größten sicherheitstechnischen Risiken von Lithium-Ionen-
Batterien.  Die Thermische Propagation von Batterien ist gerade für Elektrofahrzeuge
ein wichtiger Aspekt. Batteriebrände stellen eine erhebliche Gefahr für Mensch und
Umwelt dar.

Transportbehälter

Transportbehälter von LogBATT sind Brandschutz- und Sicherheitsartikel, in denen**
Gefahrgut** der UN-Klasse 9 wie beispielsweise beschädigte bis kritisch defekte 
Lithium-Ionen-Batterien verlässlich transportiert werden kann. Die Realbrand getesteten
Behälter grenzen sich von Lagerbehältern durch eine besonders **robuste Fertigung**
und gezielte Abstimmung auf den **Transport mit Lkw-, Vans-, Baufahrzeugen-** und
weiteren Fahrzeugtypenbatterien ab. 

Alle **behördlich zugelassenen Behälter** unseres Sortiments sind QSP-zertifiziert
und setzen keine zusätzliche Innenverpackung voraus. Die Behälter sind **outdoorfähig
und wartungsfrei**. In verschiedenen Formaten nach den neuesten gefahrguttechnischen
Auflagen hergestellt, finden zusätzlich **Akkus von E-Bikes und E-Scootern**, Baugeräte,
Heimelektronik und weitere Elektroartikel ihren sicheren Platz in einem abgestimmten
Transportbehälter.

## Ü

Überwachungsvertrag

Ein Überwachungsvertrag wird zwischen einem Verpackungshersteller und einer benannten
Stelle – wie etwa der BAM oder einer anerkannten Prüfstelle – abgeschlossen. Er 
regelt die kontinuierliche **Überwachung der Serienproduktion von Gefahrgutverpackungen**,
die eine UN-Zulassung erhalten haben. Ziel ist es, sicherzustellen, dass jede produzierte
Verpackung dem geprüften und zugelassenen Baumuster entspricht.

Die Überwachung erfolgt in Form **regelmäßiger Audits**, **Inspektionen **und **
Stichprobenprüfungen**. Ein solcher Vertrag ist Voraussetzung dafür, dass Verpackungen
dauerhaft mit einer UN-Kennzeichnung versehen und im Gefahrgutbereich eingesetzt
werden dürfen.Im Rahmen dieser Überwachung wird auch eine **QSP-Zertifizierung**(
Quality Surveillance Program) durchgeführt. Diese bestätigt, dass das Qualitätssicherungssystem
des Herstellers den **Anforderungen der Überwachung** entspricht. Der Überwachungsvertrag
ist damit ein zentraler Bestandteil zur Sicherstellung der Qualität, Sicherheit 
und rechtlichen Konformität im Gefahrguttransport.

UN 38.3 Test

Der UN 38.3 Test ist ein international vorgeschriebenes Prüfverfahren zur Sicherheitsbewertung
von Lithiumzellen und -batterien. Er ist** Bestandteil der UN-Empfehlungen für den
Transport **gefährlicher Güter und stellt sicher, dass Lithiumbatterien den Belastungen
standhalten, die während des Transports auftreten können – unabhängig vom Verkehrsträger.

Vor dem erstmaligen Transport muss jede Batterie- oder Zelltype erfolgreich eine
Reihe standardisierter Tests durchlaufen, darunter:

 * Höhensimulation (niedriger Luftdruck)
 * Temperaturwechsel
 * Vibration
 * Schock
 * externer Kurzschluss
 * Aufprall oder Quetschung
 * Überladung
 * erzwungene Entladung

Ziel des UN 38.3 Tests ist es, **Risiken wie Brand, Explosion oder Leckagen bereits
im Vorfeld auszuschließen**. Nur Lithiumzellen und -batterien, die diesen Test bestehen,
dürfen im Rahmen der internationalen Gefahrgutvorschriften transportiert werden.
Die erfolgreiche Durchführung muss durch ein entsprechendes Prüfprotokoll dokumentiert
werden, das auf Anforderung den Behörden, Logistikpartnern oder Kunden vorzulegen
ist.

UN 3480

UN 3480 ist die offizielle Gefahrgutnummer für Lithium-Ionen-Batterien, die einzeln–
also **weder in einem Gerät eingebaut** noch mit einem Gerät verpackt – befördert
oder gelagert werden. Diese Nummer **dient der eindeutigen Identifikation** eines
gefährlichen Stoffes oder Gegenstands in internationalen Regelwerken wie ADR, IMDG
und IATA.

Lithium-Ionen-Batterien unter UN 3480 gelten als **besonders risikobehaftet**, insbesondere
im Hinblick auf Kurzschluss, Brandgefahr oder thermisches Durchgehen. Aus diesem
Grund unterliegen sie strengen Vorschriften hinsichtlich Ladezustand, Verpackung,
Kennzeichnung und Prüfanforderungen – unter anderem dem UN 38.3-Test. Sowohl der
Transport als auch die Lagerung dieser Batterien sind nur unter Einhaltung spezifischer
Gefahrgutvorschriften zulässig.

UN 3481

Diese UN-Nummer kennzeichnet **Lithium-Ionen-Batterien, die entweder in einem Gerät
verbaut oder gemeinsam mit einem Gerät in einer Verpackung transportiert werden**.
Im Vergleich zu UN 3480 gelten etwas weniger strenge Anforderungen, da das Gerät
als zusätzlicher Schutz wirkt. Dennoch sind auch hier spezielle Vorgaben zu erfüllen,
insbesondere im Luftverkehr: Dazu zählen geprüfte Verpackungen, eindeutige Kennzeichnung
und Nachweise zur Transportsicherheit. UN 3481 ist insbesondere relevant für Hersteller
und Händler elektronischer Geräte mit eingebauten Akkus.

UN 3090

UN 3090 ist die offizielle **Gefahrgutnummer für Lithium-Metall-Batterien**, die
einzeln – also ohne Gerät – transportiert oder gelagert werden. Diese Batterien 
enthalten metallisches Lithium und unterscheiden sich dadurch wesentlich von Lithium-
Ionen-Batterien. Aufgrund der **hohen Reaktivität** von Lithium gelten für UN 3090
besonders strenge Sicherheitsanforderungen. Dazu zählen Vorschriften zum Ladezustand,
zur Verpackung, zur Kennzeichnung sowie zur Einhaltung des UN 38.3-Tests. Die Lagerung
und Beförderung ist ausschließlich unter Beachtung der geltenden Gefahrgutvorschriften
wie ADR, IMDG oder IATA zulässig.

UN 3091

UN 3091 steht für den **Transport von Lithium-Metall-Batterien**, die entweder im
Gerät integriert oder mit dem Gerät verpackt befördert werden. Lithium-Metall-Batterien
unterscheiden sich **chemisch und sicherheitstechnisch** von Lithium-Ionen-Batterien
und reagieren empfindlicher auf äußere Einflüsse. Der Transport unter dieser UN-
Nummer unterliegt deshalb eigenen Regelungen, etwa hinsichtlich Menge, Verpackungsart
und Sicherheitsnachweisen. UN 3091 wird häufig bei Geräten mit niedrigem Energiebedarf
verwendet, etwa in medizinischen Geräten oder Messinstrumenten.

UN 3551

UN 3551 ist die offizielle Gefahrgutnummer für Natriumbatterien, die beschädigt 
oder defekt sind. Diese Batterien **enthalten metallisches Natrium oder Natriumverbindungen**,
die stark reaktiv sind und bei Kontakt mit Wasser heftig reagieren können. Als beschädigte
oder defekte Batterien bergen sie zusätzlich ein **erhöhtes Risiko für Kurzschlüsse**,
Undichtigkeiten oder thermische Reaktionen. Der Transport unter UN 3551 unterliegt
strengen Vorgaben bezüglich Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation. Eine Beförderung
ist nur in zugelassenen Verpackungen und unter Einhaltung internationaler Vorschriften
wie ADR oder IMDG zulässig.

UN 3552

UN 3552 ist die offizielle Gefahrgutnummer für kritische Natriumbatterien. Diese
Einstufung betrifft Batterien, bei denen aufgrund von **Beschädigung, Fehlfunktionen
oder unklarer Zuständ**e ein erhöhtes Risiko für gefährliches Verhalten besteht –
etwa durch Feuer, Leckage oder Explosion. Dazu zählen Batterien mit thermischen 
oder mechanischen Schäden, bei denen ein sicherer Zustand nicht eindeutig festgestellt
werden kann.Die Kennzeichnung mit UN 3552 dient der eindeutigen Identifikation im
Rahmen internationaler Gefahrgutregelwerke wie ADR oder IMDG und findet Anwendung
sowohl beim Transport als auch bei Lagerung und innerbetrieblichen Sicherheitsmaßnahmen.
Für UN 3552 gelten besonders hohe Anforderungen an **Verpackung, Handhabung und 
Dokumentation**. Der Umgang mit solchen Batterien ist nur unter strengen sicherheitstechnischen
Vorgaben zulässig.

## V

VdS Merkblatt 3103

Im VdS Merkblatt 3103 finden sich Empfehlungen zur einer möglichst [sicheren Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien](https://www.logbatt.de/lagerbehaelter/?output_format=md).
Das Merkblatt finden sie [hier](https://shop.vds.de/).
Momentan (**Stand Oktober
2025**) gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Vorschriften für die Lagerung 
von Lithium-Ionen-Batterien. Im Gegensatz zur Lagerung ist der Transport auf der
Straße durch das ADR gesetzlich geregelt.