Ein Lexikon für Gefahrgutlogistik / Gefahrgutklassen


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4A (Kisten aus Stahl)

4A steht für einen UN-Verpackungscode, der eine Kiste aus Stahl beschreibt. Diese Gefahrgutverpackung ist für besonders robuste Anwendungen konzipiert, bei denen mechanische Belastbarkeit und Dichtheit gefordert sind. 4A-Kisten sind typischerweise bei der Beförderung einzelner, defekter Batterien im Einsatz und müssen nach den Vorgaben der UN-Zulassung geprüft und gekennzeichnet sein.

4H (Kisten oder Kanister aus Kunststoff)

4H ist die UN-Kennzeichnung für Kisten oder Kanister aus Kunststoff. Diese Verpackungen sind leicht, korrosionsbeständig und flexibel einsetzbar. Sie finden Verwendung im Transport weniger kritischer Lithium-Batterien oder anderer Gefahrgüter, bei denen geringes Gewicht und chemische Resistenz im Vordergrund stehen. Auch sie müssen die Anforderungen der UN-Baumusterprüfung erfüllen

50A (Großverpackungen aus Stahl)

50A ist ein von den UN definierter Verpackungscode für Großverpackungen aus Stahl. Diese Art von Verpackung wird für den Transport größerer Mengen gefährlicher Güter verwendet, insbesondere wenn hohe mechanische Anforderungen bestehen. Im Bereich der Batterielogistik kommen 50A-Behälter häufig bei der Beförderung beschädigter oder kritischer Lithium-Batterien zum Einsatz. Sie müssen nach ADR zugelassen und durch eine Baumusterprüfung verifiziert sein.

50H (Großverpackungen aus Kunststoff)

Der UN-Code 50H bezeichnet Großverpackungen aus Kunststoff. Sie werden im Gefahrgutbereich eingesetzt, wenn eine chemisch beständige, aber leichtere Verpackungslösung gefragt ist. 50H-Verpackungen eignen sich für verschiedene Gefahrgüter, auch für Lithium-Batterien, sofern keine extremen mechanischen Anforderungen bestehen. Wie alle UN-Verpackungen unterliegen sie einer Baumusterprüfung und Zulassungspflicht.

A

Abfallschlüsselnummer

Basierend auf der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) wird zur Klassifizierung von Abfällen eine Abfallschlüsselnummer verwendet. Die Nummer setzt sich aus drei Zahlenpaaren zusammen.

Im Zusammenhang mit Lithium-Ionen-Batterien als Abfall besitzt die LogBATT GmbH die Berechtigung im Sinne §54 KrWG Abfälle – unter den Abschlüsselnummern 16 06 05 „andere Batterien und Akkumulatoren“ (bpsw. Lithium-Ionen-Batterien) und 16 01 21 „gefährlicher Abfall“ Batterien – zur Entsorgung zu transportieren.

ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route)

Diese Regelung ist auch bekannt als „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. Das ADR (Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) regelt den Transport von Gefahrgut. Hierzu zählen u.a. die Einstufung des Gefahrguts, die Bezettelung bzw. die Kennzeichnung und die Dokumentation eines Gefahrguttransports, die Bau- und Prüfvorschriften von Behältern und die Beförderung auf verschiedenen Transportwegen.

Zudem sind im ADR auch die Anforderungen an die am Transport beteiligten Person geregelt. So wird z.B. vorgeschrieben, dass der Fahrer in vielen Fällen einen ADR-Schein (Gefahrgutführerschein) besitzen muss.

Das ADR gilt in über 50 Staaten. Aktuell (Stand 2025) sind dies: Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Nordmazedonien, Montenegro, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Akkumulator

Als Akkumulator wird eine wiederaufladbare Batterie bezeichnet. Der Akkumulator (auch Akku abgekürzt) basiert auf einem elektrochemischen Prinzip. Beim Ladevorgang wird elektrische Energie in chemische Energie umgewandelt und entsprechend gespeichert. Beim Entladen wird die Energie reversibel entnommen.

Ein Akkumulator wird üblicherweise aus mehreren Sekundärzellen d.h. wiederaufladbaren Speicherzellen aufgebaut. Hierbei werden die Zellen in Reihe oder parallel geschalten. Entsprechend können auch Schaltungsvarianten, welche aus Parallel- und Reihenschaltungen in Kombination bestehen, realisiert werden. Somit lässt sich der Energiegehalt des gesamten Akkumulators erhöhen. Im Gegensatz zu Sekundärzellen sind Primärzellen nicht wiederaufladbar.

Oft wird ein Akkumulator auch als Batterie bezeichnet. Umgangssprachlich dient der Begriff Batterie der Bezeichnung von einzelnen oder verschalteten Primär- oder Sekundärzellen. Dies spiegelt sich auch im Englischen wieder, ein Akkumulator wird typischer auch als „(Rechargeable) Battery“ bezeichnet.

Typische Akkumulatoren:

  • Bleiakkumulator
  • Lithium-Ionen-Akkumulator
  • Lithium-Polymer-Akkumulator
Anode

Im Zusammenhang mit Batterien bildet die Anode den Pluspol.

Bei Lithium-Ionen-Batterien besteht die Anode üblicherweise aus einer dünnen Kupferfolie. Auf diese Folie werden verschiedene chemische Zusammensetzungen aufgebracht. Aktuell werden überwiegend Kombinationen aus Nickel-Mangan-Cobalt (NMC), Nickel-Aluminium-Cobalt (NCA) und Eisen-Phosphat (LFP) verwendet. Vermehrt kommen auch sogenannte Blends bspw. NCMA (Nickel-Mangan-Cobalt-Aluminium) zum Einsatz. Die verschiedenen Zusammensetzung werden auch Zellchemien genannt und sind für die Charakteristik der Zelle und somit auch der ganzen Batterie ausschlagebend.

Anodenmaterial

Das Anodenmaterial ist eine der zentralen Komponenten einer Batterie und befindet sich auf der Anodenseite (negative Elektrode). In Lithium-Ionen-Batterien besteht das Anodenmaterial häufig aus Graphit. Es spielt eine wichtige Rolle bei der Speicherung und Freisetzung von elektrischer Energie während des Lade- und Entladevorgangs der Batterie. Die Entwicklung effizienter Anodenmaterialien ist entscheidend für die Leistungsfähigkeit von Batterien.

B

BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung)

Die BAM ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie ist zuständig für Sicherheitsfragen bei technischen Materialien und Prozessen, insbesondere im Bereich des Gefahrguttransports. Die BAM gibt technische Richtlinien wie die BAM-GGR 001 heraus, erkennt Prüfstellen an und überwacht deren Tätigkeit im Rahmen des Gefahrgutrechts. Sie selbst führt keine Prüfungen durch, sondern stellt sicher, dass Prüfungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben von anerkannten Prüfstellen durchgeführt werden. Darüber hinaus spielt sie eine zentrale Rolle bei der Anerkennung und Zertifizierung von Verpackungen für den Transport gefährlicher Güter und gilt national wie international als anerkannte Instanz für sicherheitsrelevante Fragestellungen.

BAM-GGR 024

Die BAM-GGR 024 ist eine technische Richtlinie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, die sich speziell auf die Prüfung und Bewertung von ortsbeweglichen Großverpackungen für Lithiumbatterien bezieht. Sie kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn Batterien transportiert werden sollen, die beschädigt, defekt, kritisch oder nicht klassifiziert sind und somit nicht vollständig durch die internationalen Gefahrgutregelwerke wie das ADR abgedeckt werden.

Die Richtlinie legt konkrete Anforderungen an die Konstruktion, das Materialverhalten und die sicherheitstechnischen Eigenschaften der Verpackungen fest. Dazu zählen unter anderem Fall-, Stapel- und Hebedruckprüfungen. Außerdem definiert sie die Dokumentationspflichten und Anforderungen an die Prüfberichte.

Die BAM-GGR 024 dient damit als ergänzende Grundlage zur Gefährdungsbeurteilung und Sicherstellung der Transporttauglichkeit von Verpackungslösungen für Lithiumbatterien und wird bei der LogBATT GmbH als Prüfmaßstab für entsprechende Gefahrgutverpackungen angewendet.

Batteriepass

Ein Batteriepass ist ein Dokument oder eine Kennzeichnung, die Informationen über eine Batterie enthält. Dies kann Angaben zur Art der Batterie, zu chemischen Bestandteilen, Recyclingmöglichkeiten und anderen relevanten Informationen umfassen. Der Batteriepass dient dazu, Transparenz über den Lebenszyklus der Batterie zu schaffen und eine umweltgerechte Entsorgung zu erleichtern.

Batteriespeicher

„Batteriespeicher“ ist der allgemeinere Begriff für jede Form von wiederaufladbarem Speichersystem, das elektrische Energie effizient puffert und bei Bedarf wieder zur Verfügung stellt. Batteriespeicher kommen sowohl im privaten Bereich als auch im gewerblichen oder industriellen Umfeld zum Einsatz – ganz unabhängig von der jeweils verwendeten Energiequelle, wie zum Beispiel Solarenergie, Netzstrom oder Windkraft.

Baumusterprüfung

Die Baumusterprüfung ist ein zentraler Bestandteil der Zulassung von Verpackungen für Gefahrguttransporte. Sie wird durchgeführt, um sicherzustellen, dass eine Verpackung den gesetzlichen Anforderungen – insbesondere nach ADR, RID, IMDG und IATA – entspricht. Dabei wird ein konkretes Muster der Verpackung (das „Baumuster“) verschiedenen Prüfungen unterzogen, darunter Fall- und Stapeldruckprüfungen sowie Hebedruckprüfungen. Letztere dienen dem Nachweis, dass die Verpackung bei voller Zuladung sicher mit einem Stapler oder Flurförderzeug angehoben werden kann.  Nur bei bestandener Baumusterprüfung erhält die Verpackung eine UN-Zulassung, erkennbar an der UN-Kennzeichnung. Diese Prüfung darf ausschließlich von den Behörden bzw. der BAM vorgegeben werden und ist Voraussetzung für den gewerblichen Einsatz von Verpackungen im Gefahrgutbereich.

BEV – Battery Electric Vehicle

BEV steht für Battery Electric Vehicle. Mit diesem Begriff werden rein elektrische Fahrzeuge, welche ihre Energie aus einer Batterie beziehen, bezeichnet.

Brandschutzdecke

In den LogBATT SafetyBATTboxen L und XL kommen unsere LogCOVER als Brandschutzdecke zum Einsatz. Das LogCOVER dient zu Erhöhung der Sicherheit bei einem Batteriebrand und ist in zwei verschiedenen Größen erhältlich.
LogCOVER L [LxBxH]: 1600 x 1200 x 25 mm
LogCOVER XL pro [LxBxH]: 3000 x 2000 x 25 mm

Brandtest

Gemäß ADR P911 und LP906 muss eine Verpackung für kritische defekte Batterien einer zusätzlichen Prüfung unterzogen werden. Diese Prüfung besteht aus einem realen Brandtest. Hierzu muss eine Lithium-Ionen-Batterie vollständig in einer Kiste thermisch durchreagieren. Der Brandtest bestimmt u.a. welche Batterien in der jeweiligen Kiste transportiert werden dürfen.
Der LogBATT GmbH ist es behördlich gestattet, basierend auf unserer Verfahrensfestlegung selbstständig Brandtests durchzuführen und die Ergebnisse eigenständig zu bewerten.

Bestehenskriterien sind:

  • Oberflächentemperatur <100 °C
  • Keine Splitter außerhalb des Versandstücks
  • Keine Flammen außerhalb des Versandstücks
  • Rauchgasmanagement (ggf.)
  • Bauliche Unversehrtheit

C

Critical Raw Materials (CRM)

Critical Raw Materials sind Rohstoffe, die für die Herstellung von High-Tech-Produkten und Schlüsseltechnologien unverzichtbar sind, aber gleichzeitig von hoher wirtschaftlicher und strategischer Bedeutung sind. Im Zusammenhang mit Batterien können bestimmte Materialien wie Lithium, Kobalt oder Seltene Erden als Critical Raw Materials gelten.

E

End-of-Life Management

End-of-Life Management bezieht sich auf den gesamten Prozess, der bei Produkten oder Materialien nach dem Ende ihrer Nutzungsdauer stattfindet. Im Falle von Batterien umfasst dies die Sammlung, das Recycling, die Wiederaufbereitung und die sichere Entsorgung von Batterien, um Umweltauswirkungen zu minimieren und wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen.

Energiespeicher

Ein Energiespeicher ist ein technisches System zur zeitlich begrenzten Zwischenspeicherung von Energie jeglicher Art. Dies kann zum Beispiel elektrische, thermische oder auch mechanische Energie sein. In der Energiewirtschaft werden solche Speicher gezielt eingesetzt, um sowohl die Versorgungssicherheit als auch die Stabilität des Stromnetzes dauerhaft zu gewährleisten.

F

Fall-, Stapel- und Hebedruckprüfungen

Fall- und Stapeldruckprüfungen sind wesentliche Testverfahren im Rahmen der Baumusterprüfung von Gefahrgutverpackungen. Die Fallprüfung simuliert das Herunterfallen der Verpackung aus einer vorgeschriebenen Höhe, um die Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Belastungen zu prüfen. Bei der Stapeldruckprüfung wird die Belastung durch andere Verpackungen simuliert, die beim Transport oder bei der Lagerung aufeinandergestapelt werden.

Ergänzend dazu wird bei bestimmten Verpackungslösungen, wie sie beispielsweise für Lithiumbatterien eingesetzt werden, auch eine Hebedruckprüfung durchgeführt. Diese überprüft, ob die Verpackung bei voller Zuladung sicher mit einem Stapler oder Flurförderzeug angehoben werden kann, ohne dass es zu Verformungen oder Strukturversagen kommt.

Alle genannten Prüfverfahren dienen dem Nachweis, dass die Verpackung auch unter realistischen Transportbedingungen die Sicherheit des Gefahrguts gewährleistet. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und werden nach festgelegten Normen durchgeführt – etwa durch akkreditierte Prüflabore unter Aufsicht der zuständigen Behörden.

G

Gefahrgutklasse 1

Diese Klasse umfasst Substanzen und Gegenstände, die eine Explosion verursachen können. Dies können feste, flüssige, gelartige oder pulverförmige Stoffe sein, die eine heftige Reaktion erzeugen.

Gefahrgutklasse 2 

Hierzu zählen Gase und Gasgemische aus einem oder mehreren Stoffen. Sie können entzündlich, giftig, brandfördernd, ätzend oder erstickend sein und werden dementsprechend mit unterschiedlichen Anfangsbuchstaben versehen. Beispiele sind Butan, Propan und Stickstoff.

Gefahrgutklasse 3 

Zur Gefahrgutklasse 3 zählen entzündbare Stoffe und Gegenstände, die ab einer gewissen Kerntemperatur bzw. ab einem bestimmten Druckniveau ein Risiko darstellen. Gängige Beispiele sind Benzin, Ethanol und Aceton.

Gefahrgutklasse 4 

Diese Klasse umfasst feste Stoffe, die in der Lage sind, sich bei Reibung, Aufprall, Feuer oder anderen Zündquellen zu entzünden. Sie können unter bestimmten Bedingungen gefährliche Reaktionen hervorrufen. Beispiele für entzündbare Feststoffe sind Magnesium, Aluminiumstaub, Phosphor und bestimmte Metallpulver.

Gefahrgutklasse 5 

In der Gefahrgutklasse 5 finden sich entzündend wirkende Stoffe, wie Aceton oder Ethylalkohol. Sie können Sauerstoff abgeben oder fördern und so die Verbrennung anderer Stoffe unterstützen. Oxidierende Substanzen können Entzündungen fördern und schwere Brände verursachen. Organische Peroxide wiederum sind instabile Verbindungen, die leicht entzündlich und explosiv sein können. Beispiele sind Wasserstoffperoxid, Ammoniumnitrat und Kaliumpermanganat.

Gefahrgutklasse 6 

Diese Substanzen der 6. Klasse können bei Einatmen, Verschlucken, Haut- oder Augenkontakt gesundheitsschädlich oder tödlich sein. Dabei wird zwischen giftigen Stoffen, die akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können, und ansteckenden Stoffen, die potenziell Infektionen auslösen, unterschieden. 

Gefahrgutklasse 7 

Gefahrgutklasse 7 umfasst Stoffe, die ionisierende Strahlung emittieren, die gesundheitliche Risiken für Menschen und Umwelt darstellen. Radioaktive Stoffe können verschiedene Arten von Strahlung, wie Alpha-, Beta- und Gammastrahlung, abgeben. Sie sind üblicherweise in Kernkraftwerken, medizinischen Anwendungen und Forschungseinrichtungen zu finden.

Gefahrgutklasse 8 

Ätzende Stoffe finden sich in dieser Kategorie. Sie können lebendes Gewebe und Materialien bei Kontakt zerstören oder verätzen und schwere Haut- und Augenverletzungen verursachen. In einigen Fällen sind sie sogar lebensbedrohlich. Beispiele sind Schwefelsäure, Natronlauge, Salzsäure und ätzende Reinigungsmittel.

Gefahrgutklasse 9 

Die Gefahrgutklasse 9 umfasst verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, wie z. B. Lithiumbatterien, die beim Gefahrguttransport gefährlich werden können. Es werden hier all jene Stoffe zusammengefasst, die keiner der anderen acht Unterteilungen zugeordnet werden können. Als Konsequenz aus dieser Zuordnung müssen Verpackungen, in welchen Lithiumbatterien transportiert werden, mit einer ADR konformen Markierung gekennzeichnet sein.

Gelbe Batterien

Gelbe Batterien sind Lithium-Ionen-Batterien, die im Sinne der Sondervorschrift 376 transportiert werden. Dazu gehören Batterien, die beschädigt oder defekt sind. Neben ausgelaufenen und äußerlich beschädigten Batterien zählen hierzu auch Batterien, die vor der Beförderung nicht diagnostiziert werden können. Für gelbe Batterien müssen die Verpackungsanweisungen P908 und LP904 beachtet werden.

Grüne Batterien

Grüne Batterien sind neue Lithium-Ionen-Batterien oder Batterien im Sinne der Sondervorschrift 377. Dazu gehören Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien, die befördert werden, um entsorgt oder recycelt zu werden. Sie können dabei mit oder ohne andere Batterien verpackt sein. Die Verpackung von grünen Batterien muss gemäß Verpackungsanweisung P909 Unterabschnitt 4.1.4.1 erfolgen.

I

IATA

Die International Air Transport Association (IATA) ist ein Zusammenschluss von Fluggesellschaften, der u.a. verbindliche Standards für die Beförderung und Abwicklung von Luftfracht entwickelt. Der weltweite Luftfracht-Verkehr wird weitestgehend nach IATA-Vorgaben durchgeführt. Die IATA-Standards beziehen sich vor allem auf die Vereinheitlichung von Frachtpapieren, die Nutzung von Abkürzungen und die Angleichung von Abfertigungsprozessen.

IMDG-Code

Der IMDG-Code ist ein internationales Übereinkommen und regelt die Vorschriften für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr. Er bietet Richtlinien für die Verpackung, Kennzeichnung und den Transport von Gefahrgütern über den Seeweg.

L

Lagerbehälter

Lagerbehälter sind Schutzartikel speziell für den Lagerbereich. In ihrem Format und ihren funktionellen Eigenschaften sind Sie stärker auf eine stationäre Nutzung mit maximaler Sicherheit ausgelegt und grenzen sich so von Transportbehältern ab. Moderne Lagerbehälter, beispielsweise aus unserem LogBATT-Sortiment, zeichnen sich durch einen modularen Aufbau aus, der durch Trennwände oder Gitterroste ergänzt werden kann.

Unsere Produkte umfassen Lagerbehälter für Batterien, Zellen und Module, die sich neben der Lagerung auch als Evakuierungs- und Lagerbehälter nutzen lassen. Die rostfreien Behälter lassen sich bequem von einer Person bedienen und machen kein Löschwasser erforderlich, da im Ernstfall Feuer und Projektile in der Box bleiben. Die stapelbaren Boxen werden so zu idealen Havariebehältern. Ein Löschwasser im Sinne der Löschwasserrückhalteverordnung muss nicht aufgefangen werden, da ein solches auch nicht entsteht. Weiterhin wurden alle unsere Havarie- und Quarantänebehälter durch einen realen Brandtest mit bis zu 232 kWh erfolgreich getestet. Die Behälter sind rostfrei, wetterfest und können im Außenbereich problemlos eingesetzt werden. Ein effizientes Gasmanagement System in Anlehnung an unsere Transportboxen schafft es den größten Anteil von Gasen adäquat zu filtern.

LFP-Batterien

LFP-Batterien (Lithium-Eisenphosphat) verzichten vollständig auf kritische Rohstoffe wie Cobalt und Nickel. Sie bieten eine verbesserte thermische Stabilität und längere Lebensdauer. Typische Einsatzgebiete sind stationäre Energiespeicher, Elektrobusse und zunehmend auch Elektro-PKWs, bei denen Sicherheit und Langlebigkeit im Vordergrund stehen. LFP-Batterien gewinnen aufgrund ihrer spezifischen Vorteile kontinuierlich an Bedeutung.

Lithiumbatterie

Lithiumbatterien sind nicht wiederaufladbare Batterien, die eine einfache Zellchemie aufweisen: Die chemische Reaktion verläuft nur in eine Richtung und endet mit der vollständigen Entladung. Da kein Ladezyklus vorgesehen ist, ist der Aufbau dieser Batterien technisch weniger komplex – etwa ohne Schutzschaltungen oder Temperaturmanagement. Lithiumbatterien werden vorwiegend in Geräten mit niedrigem Energieverbrauch und langer Betriebszeit verwendet. Im Unterschied zu Lithium-Ionen-Batterien sind sie nicht für den Dauerbetrieb geeignet.

Lithium-Ionen-Batterie

Lithium-Ionen-Batterien sind wiederaufladbare Energiespeicher, die vor allem in der Elektromobilität, Unterhaltungselektronik und stationären Energiesystemen eingesetzt werden. Sie basieren auf einer reversiblen Zellchemie: Beim Laden und Entladen wandern Lithium-Ionen zwischen Anode und Kathode, was eine mehrfache Nutzung ermöglicht. Lithium-Ionen-Batterien zeichnen sich durch eine hohe Energiedichte, eine lange Lebensdauer und hohe Effizienz aus. Im Gegensatz zu Lithiumbatterien sind sie speziell für Anwendungen mit hohem Energiebedarf und zyklischem Ladeverhalten konzipiert.

N

Nachweisverordnung zur Entsorgung

Entsorgungsnachweise werden benötigt, wenn Abfallerzeuger gefährliche Abfälle entsorgen. Entsorgungsnachweise belegen hierbei die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgungswege. Erst nach Bestätigung dieses Entsorgungsnachweises durch die Behörde des Entsorgers darf der Abfall auf diesem Weg, d.h. zu dem darin festgelegten Entsorger, entsorgt werden. Jeder Nachweis trägt eine bundesweit einmalige Nummer.

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Entsorgungsnachweisen: Abfallerzeuger mit geringeren Abfallmengen unter 20 t im Jahr pro Abfallschlüssel und pro Jahr und pro Adresse können sich an einen Beförderer wenden, der einen Sammelentsorgungsnachweis besitzt und damit bereits den zulässigen Entsorgungsweg abgeklärt hat. Für den Erzeuger reicht dann als Dokumentation ein vom Beförderer (= Sammelentsorger) ausgestellter Übernahmeschein aus. Bei Abfallmengen über 20 t gefährlichem Abfall pro Abfallschlüssel und pro Jahr und pro Adresse ist hingegen ein vom Abfallerzeuger beantragter Einzelentsorgungsnachweis zwingend notwendig. Der Abfallerzeuger muss zudem – anders als beim Sammelentsorgungsnachweis – am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen. 

NMC-Batterien

NMC-Batterien (Nickel-Mangan-Cobalt) gehören zur Familie der Lithium-Ionen-Akkumulatoren und zeichnen sich durch ihre hohe Energiedichte aus. Diese Eigenschaft macht sie besonders für Anwendungen attraktiv, bei denen maximale Reichweite auf begrenztem Raum erforderlich ist. Elektrofahrzeuge der ersten Generation setzen häufig auf diese Technologie, ebenso wie leistungsstarke stationäre Energiespeicher.

Notifizierung

Beim Notifizierungsverfahren müssen Abfälle vor Beginn der Abfallverbringungen und für jeden Abfalltransport vorkontrolliert werden. Der Exporteur hat die geplante Verbringung von Abfällen mittels Notifizierungsformular und Begleitformular sowie weiterer erforderlicher Unterlagen bei der in seinem Heimatland zuständigen Behörde zu beantragen. Grenzüberschreitende Abfallverbringungen sind nur dann zulässig, wenn vorher die zuständigen Behörden am Versandort (Exportstaat) und am Bestimmungsort (Importstaat) schriftlich zugestimmt haben. Für die Durchfuhr zuständige Behörden (Transitstaaten) müssen zumindest stillschweigend zugestimmt haben. Die Zustimmungen aller Behörden müssen gesammelt vorliegen und sind für ein Jahr gültig. Bei Verwertungsanlagen mit Vorabzustimmung kann diese Frist auf bis zu drei Jahre verlängert werden.

P

P911/LP906

P911 und LP906 sind spezielle Regelungen im Transport von Lithium-Ionen-Batterien gemäß dem ADR 2019. P911 beschreibt die Anforderungen für den Worst-Case, um beschädigte Batterien zu sichern. LP906 hingegen legt hohe Standards für Batterietransporte fest, insbesondere für kritisch defekte Lithium-Ionen-Batterien.

Photovoltaikspeicher

Ein Photovoltaikspeicher ist ein Stromspeicher, der speziell für die effiziente Zwischenspeicherung von Solarstrom aus einer Photovoltaikanlage entwickelt wurde. Er sorgt zuverlässig dafür, dass der selbst erzeugte Strom auch außerhalb der sonnenreichen Stunden genutzt werden kann. Dies ist besonders sinnvoll für Haushalte, in denen tagsüber nur vergleichsweise wenig Strom verbraucht wird.

R

RID

RID ist ein Regelwerk über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter. Ähnlich wie ADR regelt RID den Transport von Gefahrgütern auf Schienen und enthält spezifische Vorschriften zur Sicherheit.

Rücknahmepflicht

Die Rücknahmepflicht bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung von Herstellern, bestimmte Produkte nach deren Nutzungsende zurückzunehmen. Hersteller sind für die Sammlung und Entsorgung der Batterien verantwortlich, um Umweltauswirkungen zu minimieren und eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen.

S

Sekundärrohstoffe

Sekundärrohstoffe sind Materialien, die aus bereits genutzten Produkten oder Abfällen wiedergewonnen werden. Im Kontext von Batterien bezieht sich dies auf die Wiedergewinnung von Materialien aus alten oder ausgedienten Batterien, um sie für die Herstellung neuer Batterien oder anderer Produkte zu nutzen. Die Rückgewinnung von Sekundärrohstoffen aus Batterien trägt zur Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft bei.

Einige Beispiele für Sekundärrohstoffe, die aus diesem Prozess gewonnen werden können, sind:

  • Lithium: Lithium ist ein Schlüsselbestandteil in vielen Batterien, insbesondere in Lithium-Ionen-Batterien. Durch das Recycling von Batterien können Lithiumverbindungen zurückgewonnen und erneut für die Batterieproduktion genutzt werden.
  • Kobalt: Kobalt wird in einigen Batterietypen, vor allem in Lithium-Ionen-Batterien, verwendet. Durch das Recycling können Kobaltverbindungen aus alten Batterien zurückgewonnen werden, um den Bedarf an neu abgebautem Kobalt zu reduzieren.
  • Nickel: Nickel ist ein weiteres Metall, das in verschiedenen Batterietypen vorkommt, einschließlich Nickel-Cadmium-Batterien und Nickel-Metallhydrid-Batterien. Das Recycling ermöglicht die Rückgewinnung von nickelhaltigen Verbindungen.
  • Kupfer: Kupfer wird häufig in Elektrofahrzeugbatterien und anderen Batterietypen als Leitermaterial eingesetzt. Das Recycling von Batterien trägt dazu bei, Kupfer für die erneute Verwendung zu gewinnen.
  • Aluminium: Aluminium wird in einigen Batterietypen als Anodenmaterial verwendet. Das Recycling von Batterien ermöglicht die Rückgewinnung von Aluminiumverbindungen.
  • Graphit: Graphit wird oft in den Anoden von Lithium-Ionen-Batterien verwendet. Durch das Recycling können Graphitverbindungen aus alten Batterien zurückgewonnen und wiederverwendet werden.
Solarbatterie

Eine Solarbatterie speichert die überschüssige elektrische Energie, die mit einer Photovoltaikanlage erzeugt wird. Sie ermöglicht es so, den selbst erzeugten Solarstrom zeitversetzt zu nutzen, z. B. bei schlechtem Wetter oder nach Sonnenuntergang, wenn die Anlage weniger Solarstrom erzeugt, als benötigt wird.

Speicherbatterie

Der Begriff Speicherbatterie wird synonym zu „Batteriespeicher“ verwendet und beschreibt ein System, das elektrische Energie speichert und bei Bedarf wieder zur Verfügung stellt. Typische Einsatzbereiche sind Anwendungen, bei denen gespeicherter Strom gezielt genutzt werden soll – etwa zur Eigenverbrauchsoptimierung oder zur Überbrückung von Lastspitzen.

Stromspeicher

Ein Stromspeicher ist speziell für das zuverlässige Speichern von elektrischer Energie konzipiert. Im Gegensatz zum allgemeineren Begriff des Energiespeichers liegt bei dieser Variante der Fokus ausschließlich auf der effizienten Speicherung von Strom. Stromspeicher kommen unter anderem in Kombination mit erneuerbaren Energien zum Einsatz, um erzeugten Strom zeitversetzt nutzbar und flexibel verfügbar zu machen.

T

Thermische Propagation (Batteriebrand)

Von einer Thermischen Propagation bzw. einem Batteriebrand spricht man, wenn die Überhitzung von Zellen auf benachbarte Zellen überspringt und es zu einer Art Kettenreaktion kommt. Hierbei werden erhebliche Mengen von Energie gleichzeitig frei. Sie gehört zu den größten sicherheitstechnischen Risiken von Lithium-Ionen-Batterien.  Die Thermische Propagation von Batterien ist gerade für Elektrofahrzeuge ein wichtiger Aspekt. Batteriebrände stellen eine erhebliche Gefahr für Mensch und Umwelt dar.

Transportbehälter

Transportbehälter von LogBATT sind Brandschutz- und Sicherheitsartikel, in denen Gefahrgut der UN-Klasse 9 wie beispielsweise beschädigte bis kritisch defekte Lithium-Ionen-Batterien verlässlich transportiert werden kann. Die Realbrand getesteten Behälter grenzen sich von Lagerbehältern durch eine besonders robuste Fertigung und gezielte Abstimmung auf den Transport mit Lkw-, Vans-, Baufahrzeugen- und weiteren Fahrzeugtypenbatterien ab. 

Alle behördlich zugelassenen Behälter unseres Sortiments sind QSP-zertifiziert und setzen keine zusätzliche Innenverpackung voraus. Die rostfreien Behälter sind outdoorfähig und wartungsfrei. In verschiedenen Formaten nach den neuesten gefahrguttechnischen Auflagen hergestellt, finden zusätzlich Akkus von E-Bikes und E-Scootern, Baugeräte, Heimelektronik und weitere Elektroartikel ihren sicheren Platz in einem abgestimmten Transportbehälter.

Ü

Überwachungsvertrag

Ein Überwachungsvertrag wird zwischen einem Verpackungshersteller und einer benannten Stelle – wie etwa der BAM oder einer anerkannten Prüfstelle – abgeschlossen. Er regelt die kontinuierliche Überwachung der Serienproduktion von Gefahrgutverpackungen, die eine UN-Zulassung erhalten haben. Ziel ist es, sicherzustellen, dass jede produzierte Verpackung dem geprüften und zugelassenen Baumuster entspricht.

Die Überwachung erfolgt in Form regelmäßiger Audits, Inspektionen und Stichprobenprüfungen. Ein solcher Vertrag ist Voraussetzung dafür, dass Verpackungen dauerhaft mit einer UN-Kennzeichnung versehen und im Gefahrgutbereich eingesetzt werden dürfen.Im Rahmen dieser Überwachung wird auch eine QSP-Zertifizierung (Quality Surveillance Program) durchgeführt. Diese bestätigt, dass das Qualitätssicherungssystem des Herstellers den Anforderungen der Überwachung entspricht. Der Überwachungsvertrag ist damit ein zentraler Bestandteil zur Sicherstellung der Qualität, Sicherheit und rechtlichen Konformität im Gefahrguttransport.

UN 38.3 Test

Der UN 38.3 Test ist ein international vorgeschriebenes Prüfverfahren zur Sicherheitsbewertung von Lithiumzellen und -batterien. Er ist Bestandteil der UN-Empfehlungen für den Transport gefährlicher Güter und stellt sicher, dass Lithiumbatterien den Belastungen standhalten, die während des Transports auftreten können – unabhängig vom Verkehrsträger.

Vor dem erstmaligen Transport muss jede Batterie- oder Zelltype erfolgreich eine Reihe standardisierter Tests durchlaufen, darunter:

  • Höhensimulation (niedriger Luftdruck)
  • Temperaturwechsel
  • Vibration
  • Schock
  • externer Kurzschluss
  • Aufprall oder Quetschung
  • Überladung
  • erzwungene Entladung

Ziel des UN 38.3 Tests ist es, Risiken wie Brand, Explosion oder Leckagen bereits im Vorfeld auszuschließen. Nur Lithiumzellen und -batterien, die diesen Test bestehen, dürfen im Rahmen der internationalen Gefahrgutvorschriften transportiert werden. Die erfolgreiche Durchführung muss durch ein entsprechendes Prüfprotokoll dokumentiert werden, das auf Anforderung den Behörden, Logistikpartnern oder Kunden vorzulegen ist.

UN 3480

UN 3480 ist die offizielle Gefahrgutnummer für Lithium-Ionen-Batterien, die einzeln – also weder in einem Gerät eingebaut noch mit einem Gerät verpackt – befördert oder gelagert werden. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifikation eines gefährlichen Stoffes oder Gegenstands in internationalen Regelwerken wie ADR, IMDG und IATA.

Lithium-Ionen-Batterien unter UN 3480 gelten als besonders risikobehaftet, insbesondere im Hinblick auf Kurzschluss, Brandgefahr oder thermisches Durchgehen. Aus diesem Grund unterliegen sie strengen Vorschriften hinsichtlich Ladezustand, Verpackung, Kennzeichnung und Prüfanforderungen – unter anderem dem UN 38.3-Test. Sowohl der Transport als auch die Lagerung dieser Batterien sind nur unter Einhaltung spezifischer Gefahrgutvorschriften zulässig.

UN 3481

Diese UN-Nummer kennzeichnet Lithium-Ionen-Batterien, die entweder in einem Gerät verbaut oder gemeinsam mit einem Gerät in einer Verpackung transportiert werden. Im Vergleich zu UN 3480 gelten etwas weniger strenge Anforderungen, da das Gerät als zusätzlicher Schutz wirkt. Dennoch sind auch hier spezielle Vorgaben zu erfüllen, insbesondere im Luftverkehr: Dazu zählen geprüfte Verpackungen, eindeutige Kennzeichnung und Nachweise zur Transportsicherheit. UN 3481 ist insbesondere relevant für Hersteller und Händler elektronischer Geräte mit eingebauten Akkus.

UN 3090

UN 3090 ist die offizielle Gefahrgutnummer für Lithium-Metall-Batterien, die einzeln – also ohne Gerät – transportiert oder gelagert werden. Diese Batterien enthalten metallisches Lithium und unterscheiden sich dadurch wesentlich von Lithium-Ionen-Batterien. Aufgrund der hohen Reaktivität von Lithium gelten für UN 3090 besonders strenge Sicherheitsanforderungen. Dazu zählen Vorschriften zum Ladezustand, zur Verpackung, zur Kennzeichnung sowie zur Einhaltung des UN 38.3-Tests. Die Lagerung und Beförderung ist ausschließlich unter Beachtung der geltenden Gefahrgutvorschriften wie ADR, IMDG oder IATA zulässig.

UN 3091

UN 3091 steht für den Transport von Lithium-Metall-Batterien, die entweder im Gerät integriert oder mit dem Gerät verpackt befördert werden. Lithium-Metall-Batterien unterscheiden sich chemisch und sicherheitstechnisch von Lithium-Ionen-Batterien und reagieren empfindlicher auf äußere Einflüsse. Der Transport unter dieser UN-Nummer unterliegt deshalb eigenen Regelungen, etwa hinsichtlich Menge, Verpackungsart und Sicherheitsnachweisen. UN 3091 wird häufig bei Geräten mit niedrigem Energiebedarf verwendet, etwa in medizinischen Geräten oder Messinstrumenten.

UN 3551

UN 3551 ist die offizielle Gefahrgutnummer für Natriumbatterien, die beschädigt oder defekt sind. Diese Batterien enthalten metallisches Natrium oder Natriumverbindungen, die stark reaktiv sind und bei Kontakt mit Wasser heftig reagieren können. Als beschädigte oder defekte Batterien bergen sie zusätzlich ein erhöhtes Risiko für Kurzschlüsse, Undichtigkeiten oder thermische Reaktionen. Der Transport unter UN 3551 unterliegt strengen Vorgaben bezüglich Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation. Eine Beförderung ist nur in zugelassenen Verpackungen und unter Einhaltung internationaler Vorschriften wie ADR oder IMDG zulässig.

UN 3552

UN 3552 ist die offizielle Gefahrgutnummer für kritische Natriumbatterien. Diese Einstufung betrifft Batterien, bei denen aufgrund von Beschädigung, Fehlfunktionen oder unklarer Zustände ein erhöhtes Risiko für gefährliches Verhalten besteht – etwa durch Feuer, Leckage oder Explosion. Dazu zählen Batterien mit thermischen oder mechanischen Schäden, bei denen ein sicherer Zustand nicht eindeutig festgestellt werden kann.Die Kennzeichnung mit UN 3552 dient der eindeutigen Identifikation im Rahmen internationaler Gefahrgutregelwerke wie ADR oder IMDG und findet Anwendung sowohl beim Transport als auch bei Lagerung und innerbetrieblichen Sicherheitsmaßnahmen. Für UN 3552 gelten besonders hohe Anforderungen an Verpackung, Handhabung und Dokumentation. Der Umgang mit solchen Batterien ist nur unter strengen sicherheitstechnischen Vorgaben zulässig.

V

VdS Merkblatt 3103

Im VdS Merkblatt 3103 finden sich Empfehlungen zur einer möglichst sicheren Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien. Das Merkblatt finden sie hier.
Momentan (Stand Oktober 2025) gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Vorschriften für die Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien. Im Gegensatz zur Lagerung ist der Transport auf der Straße durch das ADR gesetzlich geregelt.