Lithium-Ionen-Akku-Entsorgung
Vertrauen Sie auf unsere Gesamtlösung der Lithiumbatterien-Entsorgungslogistik und profitieren Sie von fach- und sachgerechten Services rund um die Lithium-Ionen-Batterien Entsorgung wie Abholen, Verpacken und Befördern von Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien.
So brauchen Sie sich keine Sorgen machen, wie Sie richtig einen Lithium-Ionen-Akku entsorgen bzw. korrekt Lithiumbatterien entsorgen und transportieren. Wir übernehmen die gesamte Lithium-Ionen-Akku Entsorgung für Sie – vom unbeschädigten Akku bis zum Havariefall nach einem Brand.
Wie entsorgt man einen Lithium-Ionen-Akku?
Lithium-Ionen-Batterien und Geräte, die diese Batterien enthalten, gehören NICHT in den Hausmüll oder in die Recyclingtonne. Sie gelten als gefährlicher Abfall und werden im Transport als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft.
Private Kleinmengen gehören zu Sammelstellen, Recyclinghöfen oder in den Handel. Gewerbliche Mengen müssen über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb entsorgt und dokumentiert werden. Um Brände zu vermeiden, kleben Sie die Pole ab und verpacken Sie beschädigte Batterien einzeln.
Ihre Akku-Entsorgung ist kein Problem für uns:
Tel.: +49 7153 925080 | E-Mail: info@logbatt.de
Warum dürfen Lithium-Ionen-Batterien nicht in den Hausmüll?
Weil sie beim Transport oder in Sortieranlagen beschädigt werden und sich entzünden können. Lithium ist hochreaktiv: Kurzschlüsse, hohe Temperaturen oder mechanische Belastung lösen eine exotherme Reaktion aus, die sich kaum noch stoppen lässt – die sogenannte thermische Propagation. Genau so entstehen die Brände, die in den vergangenen Jahren wiederholt Recycling- und Sortieranlagen getroffen haben.
Hinzu kommt der Rohstoffaspekt: Lithium-Ionen-Batterien enthalten Lithium, Kobalt, Nickel, Mangan und Grafit – Materialien, die als kritische Rohstoffe gelten. Landen sie im Restmüll, gehen sie dem Kreislauf endgültig verloren. Über eine geordnete Entsorgung lassen sie sich dagegen zurückgewinnen und erneut einsetzen.
Welche Pflichten haben Unternehmen bei der Batterieentsorgung?
Verantwortlich ist immer der Abfallerzeuger – also das Unternehmen, bei dem die Altbatterien anfallen. Dazu gehören die korrekte Einstufung des Abfalls, eine Gefährdungsbeurteilung, die vorschriftsmäßige Verpackung sowie eine lückenlose Dokumentation. Durch die Beauftragung eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebs (EfB) wie LogBATT wird diese Verantwortung rechtssicher abgedeckt.
Einstufung nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Einen eigenen Abfallschlüssel speziell für Lithiumbatterien gibt es bislang nicht. Je nach Herkunft der Batterie kommen deshalb unterschiedliche Schlüssel in Betracht – die Einstufung nimmt der Abfallerzeuger vor:
| Abfallschlüssel (AVV) | Bezeichnung | Typische Herkunft |
|---|---|---|
| 16 06 05 / 16 06 05* | Andere Batterien und Akkumulatoren | Batterien und Akkus allgemein; Hochstufung auf den gefährlichen Schlüssel möglich |
| 16 01 21* | Gefährliche Bauteile (Altfahrzeuge) | Antriebs- und Hochvoltbatterien aus Fahrzeugen |
| 16 02 15* | Gefährliche Bauteile aus Altgeräten | Akkus, die aus Elektro- und Elektronikgeräten ausgebaut wurden |
Die LogBATT GmbH besitzt die Berechtigung nach § 54 KrWG, Abfälle unter den Schlüsseln 16 06 05 und 16 01 21 zur Entsorgung zu befördern.
Nachweispflicht: Sammel- oder Einzelentsorgungsnachweis?
Welcher Nachweis erforderlich ist, hängt allein von der Menge ab:
- Unter 20 t gefährlichem Abfall pro Abfallschlüssel, Jahr und Adresse: Es genügt ein Sammelentsorgungsnachweis des Beförderers; für den Erzeuger reicht der Übernahmeschein als Dokumentation.
- Ab 20 t: Ein vom Abfallerzeuger beantragter Einzelentsorgungsnachweis ist zwingend – zusätzlich muss das Unternehmen am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen.
Details dazu finden Sie in unserem Lexikon unter Nachweisverordnung zur Entsorgung.
Weitere relevante Regelwerke
- Batteriegesetz (BattG) und EU-Batterieverordnung: regeln Rücknahme-, Kennzeichnungs- und Verwertungspflichten.
- ADR / RID / IMDG / IATA-DGR: Gefahrgutrecht für den Transport – Lithiumbatterien sind Gefahrgut der Klasse 9 unter UN 3480 bzw. UN 3481. Mehr dazu auf unserer Seite zur Gefahrgutlogistik.
- Sondervorschrift SV 376: bestimmt anhand des Batteriezustands die zulässige Verpackungsanweisung – von P903 für unbeschädigte bis P911 / LP906 für kritisch defekte Batterien.
So läuft die Batterieentsorgung mit LogBATT ab
Wir übernehmen den gesamten Prozess – von der ersten Einstufung bis zum fertigen Entsorgungsnachweis:
- Risikoanalyse & Einstufung: Wir bewerten den Zustand der Batterien (unbeschädigt, beschädigt, kritisch defekt) und legen daraus Verpackung, Transportweg und Abfallschlüssel fest.
- Abholung: Wir holen die Batterien direkt bei Ihnen ab – europaweit, mit eigenem Fuhrpark und über unser Netzwerk zertifizierter Partner.
- ADR-konforme Verpackung: Je nach Zustand verpacken wir in geprüften, BAM-zugelassenen SafetyBATTboxen – Pole isoliert, beschädigte Zellen einzeln.
- Transport: Gefahrgutkonforme Beförderung zur Recyclinganlage oder zum vereinbarten Bestimmungsort, mit allen erforderlichen Genehmigungen zum Sammeln, Befördern und Makeln gefährlicher Abfälle.
- Übergabe & Nachweis: Fachgerechte Übergabe an zertifizierte Verwertungsbetriebe inklusive vollständiger Dokumentation (Übernahmeschein bzw. Entsorgungsnachweis, eANV).
Benötigen Sie die Behälter nur zeitweise? Dann ist unsere Behältermiete die passende Lösung.
Batterieentsorgung im Havariefall
Nach einem Brand, Unfall oder Produktionszwischenfall gelten Lithium-Batterien in aller Regel als kritisch defekt – die anspruchsvollste Kategorie im Gefahrgutrecht. Genau dafür ist LogBATT ausgelegt: Wir übernehmen Bergung, Verpackung, Transport und Entsorgung im Schadensfall europaweit und haben bereits über 9.000 Transporte kritisch defekter Batterien durchgeführt.
Nach Lagerbrand, LKW-Brand oder Fahrzeugbrand
Batterien, die einem Brand ausgesetzt waren, sind auch dann kritisch, wenn sie äußerlich intakt wirken: Zellschäden können noch Stunden oder Tage später zu einem erneuten thermischen Durchgehen führen. Deshalb dürfen sie nicht in Standardverpackungen befördert werden.
Für solche Transporte ist nach Sondervorschrift SV 376 eine Verfahrensfestlegung der BAM (Regelwerk BAM-GGR 024) erforderlich. LogBATT verfügt über eine eigene Verfahrensfestlegung im Sinne der P911/LP906 und kann Batterien in diesem Zustand rechtssicher befördern.
- Bergung & Erstsicherung vor Ort, inklusive Einschätzung des Gefährdungspotenzials
- Verpackung nach P911 / LP906 in BAM-zugelassenen Behältern mit Gasmanagement und thermischer Isolierung
- Quarantänelagerung, falls die Batterie vor dem Weitertransport beobachtet werden muss
- Abtransport und Entsorgung über zugelassene Verwertungswege, mit vollständiger Dokumentation
Batterien im Wasserbad und kontaminiertes Löschwasser
Wird eine brennende Lithium-Batterie mit Wasser gekühlt oder in ein Wasserbad gesetzt, entsteht ein zweites Entsorgungsproblem: Das Löschwasser gilt selbst als gefährlicher Abfall. Es enthält Fluoride sowie Schwermetalle wie Kobalt, Nickel und Mangan – in Konzentrationen, die Einleitgrenzwerte für die Kanalisation um ein Vielfaches überschreiten. Fachpublikationen nennen Größenordnungen von rund 20 m³ kontaminiertem Wasser je gekühltem Fahrzeug.
Löschwasser darf daher weder versickern noch in die Kanalisation gelangen, sondern muss aufgefangen, zwischengelagert und separat entsorgt werden. Wir koordinieren beides aus einer Hand: die Batterie selbst und das kontaminierte Wasser – damit Sie nicht zwei Dienstleister parallel steuern müssen.
Unfallfahrzeuge und Rückrufaktionen
Nach einem Verkehrsunfall ist die Hochvoltbatterie eines E-Fahrzeugs regelmäßig der kritische Faktor – für Werkstatt, Abschleppdienst und Versicherer gleichermaßen. Wir holen betroffene Batterien direkt bei Werkstatt, Autohaus oder Verwahrstelle ab und führen sie der Entsorgung zu. Für die Versicherungswirtschaft bieten wir dafür eigene Systemlösungen inklusive europaweitem Werkstattnetzwerk; speziell zu Antriebsbatterien finden Sie Details auf unserer Seite zur E-Auto-Batterie-Entsorgung.
Havariefall? Wir sind europaweit für Sie im Einsatz:
Tel.: +49 7153 925080 | E-Mail: info@logbatt.de
Woran Sie einen geeigneten Entsorgungspartner erkennen
Die Entsorgung von Lithium-Batterien ist genehmigungspflichtig – nicht jeder Entsorger darf sie übernehmen. Diese sechs Punkte lassen sich vor der Beauftragung konkret nachprüfen:
- Entsorgungsfachbetrieb (EfB): Liegt eine gültige Zertifizierung vor? Sie ist Voraussetzung für die Entsorgung gefährlicher Abfälle.
- Abfallrechtliche Genehmigungen: Bestehen Erlaubnisse zum Sammeln, Befördern und Makeln gefährlicher Abfälle – und für welche Abfallschlüssel konkret?
- Zustandsabdeckung: Werden auch beschädigte und kritisch defekte Batterien angenommen, oder endet das Angebot bei unbeschädigter Ware? Für kritisch defekte Batterien ist eine BAM-Verfahrensfestlegung nach P911/LP906 erforderlich.
- Eigene Verpackung und Fuhrpark: Sind bauartzugelassene Behälter und ADR-gerechte Fahrzeuge vorhanden, oder wird beides zugekauft?
- Dokumentation: Werden Übernahmescheine bzw. Entsorgungsnachweise und die eANV-Abwicklung vollständig übernommen?
- Reichweite und Reaktionszeit: Ist der Partner an Ihren Standorten – und im Schadensfall kurzfristig – verfügbar?
LogBATT erfüllt alle sechs Punkte: Wir sind anerkannter Entsorgungsfachbetrieb, verfügen über die Genehmigungen zum Sammeln, Befördern und Makeln gefährlicher Abfälle, besitzen eine Verfahrensfestlegung nach P911/LP906, entwickeln und produzieren unsere Behälter selbst und sind europaweit im Einsatz. Einen Überblick über unsere Zertifikate finden Sie unter Zertifizierungen.
Warum ist die Entsorgung von Lithium-Batterien so anspruchsvoll?
Es gibt im Wesentlichen drei Gründe:
- Batterien sind oft fest mit der Elektronik verbaut und lassen sich nur schwer zerstörungsfrei entnehmen.
- Bei der Demontage können Zellen leicht beschädigt werden – professionelle Trennung erfordert spezielle Werkzeuge, Verfahren und Kontrollen.
- Durch die exotherme Reaktion können beschädigte Zellen bei hohen Temperaturen aufblähen und sich entzünden. Batterien mit hoher Kapazität werden vorab entladen, um dieses Risiko zu senken.
Das sollten Sie bei der Akku-Entsorgung vermeiden
Einen Lithium-Ionen-Akku entsorgen Sie nicht mit dem normalen Abfall. Zerdrücken oder durchlöchern Sie Batterien nicht und vermeiden Sie alles, was Elektroden in Kontakt bringen und einen Kurzschluss auslösen könnte.
Verpacken Sie beschädigte und unbeschädigte Batterien nie zusammen, kleben Sie die Pole ab und lagern Sie ausrangierte Akkus nicht in großer Zahl oder in Innenräumen – das erhöht die Brandgefahr erheblich. Passende Lagerbehälter schaffen hier Abhilfe.
Lithium-Ionen-Akku-Entsorgung – professionell mit LogBATT
Überlassen Sie die gesamte Entsorgung uns: Abholen, Lagern, Verpacken, Befördern und die Verbringung Ihrer Lithium-Ionen-Akkus zur Recyclinganlage. Wir sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, haben über 9.000 Transporte kritisch defekter Batterien durchgeführt und bieten ein europaweites Logistik- und Batterieentsorgernetzwerk. Seit Mitte 2023 sind wir Teil der Lagermax Group.
Weiterführende Themen: Gefahrgutlogistik für Lithium-Ionen-Batterien · Recycling von Lithium-Ionen-Akkus · Entsorgung von Speicherbatterien · E-Auto-Batterie-Entsorgung
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Lithium-Ionen-Akku Entsorgung
Wo entsorge ich Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien?
Private Kleinmengen können Sie bei Sammelstellen für Elektronikschrott, Recyclinghöfen, Elektrofachgeschäften oder Wertstoffhöfen abgeben. Gewerbliche Mengen müssen über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb entsorgt und dokumentiert werden – LogBATT holt diese direkt bei Ihnen ab und übernimmt die gesamte Abwicklung.
Wie entsorgt man Lithium-Ionen-Akkus fachgerecht?
Zunächst ist eine Risikoanalyse und die Einstufung des Batteriezustands nötig, danach eine ADR-konforme, je nach Gefahrenpotenzial explosionssichere Verpackung. Die Batterien sollten bestmöglich entladen sein, die Pole abgeklebt und beschädigte Zellen einzeln verpackt werden. LogBATT übernimmt Abholen, Verpacken, Befördern und die Verbringung zur Recyclinganlage als Gesamtpaket.
Warum dürfen Lithium-Ionen-Batterien nicht in den Hausmüll?
Im Hausmüll oder in der Recyclingtonne können sie beim Transport oder in Sortieranlagen beschädigt werden und in Brand geraten. Zudem gehen wertvolle kritische Rohstoffe wie Lithium, Kobalt und Grafit verloren. Aus Sicherheits- und Umweltgründen müssen sie über spezialisierte Entsorger wie LogBATT entsorgt werden.
Welche Pflichten haben Unternehmen bei der Batterieentsorgung?
Verantwortlich ist grundsätzlich der Abfallerzeuger – also das Unternehmen. Dazu gehören Einstufung des Abfalls, Gefährdungsbeurteilung, korrekte Verpackung und lückenlose Dokumentation. Durch die Beauftragung eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebs wie LogBATT wird diese Verantwortung rechtssicher abgedeckt.
Unter welcher Abfallschlüsselnummer werden Lithium-Ionen-Batterien geführt?
Einen eigenen AVV-Schlüssel für Lithiumbatterien gibt es bislang nicht. Je nach Herkunft kommen 16 06 05 beziehungsweise die Hochstufung auf 16 06 05*, 16 01 21* für Batterien aus Fahrzeugen oder 16 02 15* für Akkus aus Elektrogeräten in Betracht. Die Einstufung nimmt der Abfallerzeuger vor. LogBATT ist gemäß § 54 KrWG zum Transport unter den Schlüsseln 16 06 05 und 16 01 21 berechtigt.
Welchen Entsorgungsnachweis benötigen Unternehmen?
Bei weniger als 20 t gefährlichem Abfall pro Abfallschlüssel, Jahr und Adresse genügt ein Sammelentsorgungsnachweis des Beförderers mit Übernahmeschein. Ab 20 t ist ein vom Abfallerzeuger beantragter Einzelentsorgungsnachweis erforderlich, zusätzlich muss das Unternehmen am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen.
Sind Lithium-Ionen-Batterien Sondermüll bzw. Gefahrgut?
Ja. Sie gelten als gefährlicher Abfall und werden im Transport als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft (UN 3480 beziehungsweise UN 3481). Sie dürfen nicht in den Haus- oder Restmüll und müssen über zugelassene Wege entsorgt und transportiert werden.
Wie werden Batterien nach einem Brand entsorgt?
Batterien, die einem Brand ausgesetzt waren, gelten in aller Regel als kritisch defekt – auch dann, wenn sie äußerlich unbeschädigt wirken, da es noch Tage später zu einem erneuten thermischen Durchgehen kommen kann. Der Transport erfordert nach Sondervorschrift SV 376 eine Verfahrensfestlegung der BAM sowie eine Verpackung nach P911 beziehungsweise LP906. LogBATT verfügt über eine solche Verfahrensfestlegung und übernimmt Bergung, Verpackung, Transport und Entsorgung.
Wer entsorgt Lithium-Batterien nach einem Lagerbrand oder LKW-Brand?
Für Batterien aus Lager-, Fahrzeug- oder LKW-Bränden ist ein Entsorger erforderlich, der kritisch defekte Batterien befördern darf. LogBATT ist darauf spezialisiert, ist europaweit im Einsatz und hat über 9.000 Transporte kritisch defekter Batterien durchgeführt. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Zwischenlagerung in Quarantänebehältern bis zum Abtransport.
Wie wird kontaminiertes Löschwasser aus Batteriebränden entsorgt?
Löschwasser aus Lithium-Batteriebränden gilt selbst als gefährlicher Abfall: Es enthält Fluoride und Schwermetalle wie Kobalt, Nickel und Mangan in Konzentrationen, die Einleitgrenzwerte deutlich überschreiten. Es darf weder versickern noch in die Kanalisation gelangen, sondern muss aufgefangen, zwischengelagert und separat entsorgt werden. LogBATT koordiniert Batterie und kontaminiertes Wasser aus einer Hand.
Wie werden defekte und kritisch defekte Batterien entsorgt?
Sie erfordern besondere Sicherheitsvorkehrungen, da sie thermisch reagieren können. LogBATT entsorgt und transportiert diese in eigens entwickelten, BAM-zugelassenen SafetyBATTboxen mit Gasmanagement und thermischer Isolierung – zugelassen bis zur Verpackungsanweisung P911 beziehungsweise LP906.
Wo kann ich einen nach einem Unfall defekten Akku entsorgen lassen?
Nach einem Unfall beschädigte Antriebsbatterien holt LogBATT direkt bei Werkstatt, Autohaus, Abschleppdienst oder Verwahrstelle ab, verpackt sie ADR-konform und führt sie der Entsorgung zu. Für Versicherer und Werkstattnetzwerke bieten wir dafür eigene Systemlösungen an.
Übernimmt LogBATT die Abholung der Batterien?
Ja. LogBATT holt die Lithium-Ionen-Batterien direkt beim Unternehmen ab, verpackt sie ADR-konform, befördert sie und bringt sie zur Recyclinganlage oder zum Bestimmungsort – über ein europaweites Logistik- und Batterieentsorgernetzwerk mit eigenem Fuhrpark.
Wer darf Lithium-Ionen-Batterien gewerblich entsorgen?
Die gewerbliche Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien als gefährlicher Abfall ist genehmigungspflichtig. LogBATT ist anerkannter Entsorgungsfachbetrieb (EfB) und verfügt über die Genehmigungen zum Sammeln, Befördern und Makeln gefährlicher Abfälle – Unternehmen können die Entsorgung damit rechtssicher übergeben.
Was passiert mit Lithium-Ionen-Batterien nach der Entsorgung?
Nach der Abholung werden die Batterien sortiert und – soweit möglich – in ihre Bestandteile zerlegt und wiederverwertet. So lassen sich kritische Rohstoffe wie Lithium, Kobalt und Grafit zurückgewinnen. LogBATT stellt die fachgerechte Verbringung zur Recyclinganlage sicher.
Wie entsorgt man aufgeblähte Lithium-Ionen-Akkus?
Aufgeblähte Akkus gelten als beschädigt und sollten ausschließlich von autorisierten Entsorgungsunternehmen entsorgt werden, um Gefahren durch Beschädigung oder erhöhten Innendruck zu vermeiden. Sie sind einzeln und in geprüften Behältern zu verpacken.
Weiterführende amtliche Informationen: BAM – Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung · Umweltbundesamt · BG Verkehr: Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Batterien