Grünes Fass, das in Plastik eingewickelt und auf einer Holzpalette befestigt ist. Das Fass ist von verpackten Waren und einem weiteren großen Container umgeben, was auf eine organisierte Lagerumgebung hindeutet.

Qualitätssicherungsprogramm für Gefahrgutverpackungen


Beim Transport von Lithiumbatterien und anderen Gefahrgütern gelten strenge Vorschriften. Verpackungen müssen so konstruiert sein, dass sie den Belastungen während des Transports standhalten und im Schadensfall kein Risiko für Mensch oder Umwelt darstellen. Damit eine Verpackung als Gefahrgutverpackung eingesetzt werden darf, sind zwei Voraussetzungen zwingend erforderlich: eine bestandene Baumusterprüfung sowie ein anerkanntes Qualitätssicherungsprogramm (QSP).

Schwarze Batterien mit Flammensymbol und Blitz neben UN 3481 Text auf weißem Grund

Baumusterprüfung: Technischer Nachweis für den Verpackungstyp

Die Baumusterprüfung ist der erste Schritt im Zulassungsprozess. Dabei werden einzelne oder mehrere Verpackungsmuster daraufhin untersucht, ob sie die Anforderungen an Stabilität und Sicherheit erfüllen. Zu den Prüfverfahren gehören unter anderem:

  • Fallprüfungen
  • Stapeldruckprüfungen

Fällt die Prüfung positiv aus, wird die Verpackung zugelassen. Sie erhält eine sogenannte UN-Zulassungsnummer und ist damit grundsätzlich für den Gefahrguttransport geeignet. Diese Prüfung wird von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer von ihr anerkannten Prüfstelle durchgeführt. Die gesetzlichen Anforderungen sind in der Richtlinie BAM GGR 001 definiert. Verpackungstypen, die eine solche Prüfung bestehen, dürfen beispielsweise für den Transport von Lithiumbatterien mit den UN-Nummern UN 3480, UN 3481 oder UN 3091 eingesetzt werden.

Qualitätssicherungsprogramm (QSP): Voraussetzung für die Serienfertigung und Wiederaufbereitung

Die Baumusterprüfung allein reicht jedoch nicht aus. Damit eine geprüfte Verpackung in Serie produziert oder wiederaufbereitet werden darf, muss der Hersteller oder Dienstleister ein zugelassenes Qualitätssicherungsprogramm (QSP) nachweisen. Dieses dokumentiert, wie sichergestellt wird, dass jede hergestellte oder wiederaufgearbeitete Verpackung dem ursprünglich geprüften Muster entspricht.

Ein QSP umfasst unter anderem:

  • qualitätssichernde Prozesse bei Produktion oder Wiederaufbereitung
  • regelmäßige interne Prüfungen und Dokumentationen
  • Rückverfolgbarkeit der Verpackungen
  • Einhaltung aller Vorgaben aus der Baumusterprüfung

Das QSP muss von der BAM anerkannt sein. Zusätzlich ist ein Überwachungsvertrag mit der BAM oder einer von ihr benannten Prüfstelle verpflichtend. Vor der ersten Auslieferung findet eine Erstüberwachung statt. Zur Aufrechterhaltung der Anerkennung erfolgen jährliche Audits. Die Zulassung eines QSP ist befristet und muss regelmäßig verlängert werden.

LogBATT – zertifizierter Partner für Gefahrgutverpackungen

LogBATT ist seit 2019 durch die BAM für ihr Qualitätssicherungsprogramm zugelassen. Damit erfüllen wir alle rechtlichen Voraussetzungen, um Gefahrgutverpackungen gesetzeskonform in Umlauf zu bringen. Darüber hinaus verfügen wir über zehn eigene Zulassungen für verschiedene Verpackungstypen und sind als Wiederaufbereiter in einer externen Zulassung eingetragen.

Kennzeichnung und Zulassungsstatus

Nur Verpackungen, die eine Baumusterprüfung erfolgreich bestanden haben und im Rahmen eines gültigen Qualitätssicherungsprogramms gefertigt oder wiederaufbereitet wurden, dürfen als Gefahrgutverpackung verwendet werden. Sie erhalten eine eindeutige Kennzeichnung, die unter anderem die UN-Zulassungsnummer, die Verpackungsart sowie Angaben zum Hersteller und zum Produktionsjahr enthält. Läuft die Anerkennung des QSP ab oder wird ein Audit nicht bestanden, verliert auch die zugehörige Verpackung ihre Zulassung. Eine durchgängige Qualitätssicherung ist daher nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht unverzichtbar.