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Das ändert sich 2024 mit der neuen Batterieverordnung

Für mehr Nachhaltigkeit in der EU und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft hat das Europäische Parlament für 2024 neue Vorschriften für nachhaltige, ethische Batterien erlassen. Nicht nur Firmen, die im Sektor E-Mobilität tätig sind, sollten sich mit den wichtigsten Neuerungen befassen, um Bußgelder und sonstige Strafen zu vermeiden. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen vor.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verordnung zielt auf eine Steigerung der Sammelquoten ab und erweitert die Kennzeichnungsfristen für Batterien.
  • Die vereinfachte Austauschbarkeit spricht neben E-Fahrzeugen vor allem Hersteller und Herstellerinnen von Smartphones und Tablets an.
  • Je nach Kapazität wird ein digitaler Batteriepass als Nachweis über den digitalen Fußabdruck nötig.

Was ist die Batterieverordnung?

Die Batterieverordnung umfasst alle Bestimmungen des europäischen Gesetzgebers, in welcher Form Batterien im europäischen Raum zum Einsatz kommen dürfen. Die Verordnung umfasst Aspekte von der Zusammensetzung über Mindestwerte bei der Ladekapazität bis zur Entnehmbarkeit und Entsorgung.

Für wen ist sie Pflicht?

Die Batterieverordnung ist von allen Unternehmen verpflichtend zu erfüllen, die Batterien als Waren vertreiben oder nutzen. Hier sind primär Hersteller und Herstellerinnen sowie Händler und Händlerinnen gefordert, die Batterien zukünftig nach den gesetzlichen Vorgaben fertigen bzw. in Ihren Produkten verbauen müssen. Das Spektrum reicht von großen Batterien für E-Fahrzeuge bis zur kompakten Batterie in Haushaltsgeräten.

Was beinhaltet die Verordnung?

Die neue Batterieverordnung umfasst zahlreiche Neuerungen. Die fünf wichtigsten stellen wir Ihnen vor:

  1. Erweiterte Kennzeichnungspflichten: Spätestens bis 2026 müssen Hersteller und Herstellerinnen umfassende Hinweise auf ihren Batterien wie „getrennte Sammlung“ oder „nicht wiederaufladbar“ anbringen. Allgemeine Angaben über ein Batterie-Etikett werden ab 2026 verpflichtend, ebenso wie ein QR-Code zum Aufruf weiterführender Informationen.
  2. Erhöhung der Sammelquoten: Bislang wurde eine Sammelquote für Altbatterien von 45 % angestrebt. Der Wert wird in einzelnen Bereichen durch die neue Verordnung erhöht. So sollen bis Ende 2027 63 % bei Gerätebatterien oder 51 % bei LMT-Batterien bis 2028 erreicht werden.
  3. Due Diligence Policy: Unternehmen sollen zukünftig Maßnahmen erarbeiten und dokumentieren, wie sie der allgemeinen Sorgfaltspflicht im Umgang mit Batterien nachkommen. Detaillierte Vorgaben gibt es nicht, Unternehmen sollten sich an den Standards des Qualitätsmanagements orientieren. KMUs müssen dieser Pflicht nicht nachkommen.
  4. Einfache Austauschbarkeit: Ab 2026 gelten verschärfte Vorgaben für die Entnehmbarkeit von Batterien. Die Regelung umfasst auch LMT-Batterien, wobei es ausreicht, dass ein Fachbetrieb die Batterien austauschen und entnehmen kann. Hersteller und Herstellerinnen von Smartphones können beim fest eingebauten Akku verbleiben, sofern dieser Kapazitätsvorgaben nach einer bestimmten Anzahl von Ladezyklen erfüllt.
  5. Einführung des digitalen Batteriepasses: Liegt die Kapazität einer Batterie über 2 kW, ist zukünftig für LMV- und EV-Batterien, also Batterien für Elektrofahrzeuge, ein digitaler Batteriepass verpflichtend. Dieser muss umfangreiche Informationen zur Batterie umfassen, wozu beispielsweise der CO2-Fußabdruck gehört.

Fazit

Jedes Unternehmen, das Batterien für seine Produkte nutzt, sollte zur korrekten Umsetzung der Verordnung auf eine fachkundige Unterstützung vertrauen. Insbesondere im Bereich der E-Auto-Batterien werden sich die Änderungen für betroffene Firmen bemerkbar machen. Als Fachbetrieb für Batterielogistik helfen wir Ihnen bei Themen wie dem Recycling der E-Auto-Batterie gerne und kompetent weiter.